Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.7

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-7-

Jahren ununterbrochen in Innsbruck wohnhaft (Hauptwohnsitzmeldung) oder durchgehend berufstätig sein, wobei beim Beschäftigungsausmaß eine Untergrenze
von 40 Prozent einer Vollzeitstelle gilt.

19.

MagIbk/72041/SCHB-StS/3
Verein Integration Tirol, Fördervereinbarung für die Jahre 2025,
2026 und 2027

Mag. Stoll, eigenhändig

Beschluss (einstimmig):

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und
TURSKY, 11 Stimmen):

Die Stadt Innsbruck gewährt eine Jahressubvention in Höhe von € 45.000,-- pro Jahr
für den Antragssteller "Verein Integration Tirol" für eine Dauer von 3 Jahren. Die Vereinbarung gilt für die Jahre 2025, 2026 und
2027. Der Gemeinderat stimmt der Unterzeichnung der vorliegenden Fördervereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Innsbruck und dem Verein Integration Tirol, mit
der die näheren Modalitäten betreffend die
Förderung geregelt werden, zu.

Vorstehender Ergänzungsantrag von StR
Mag. Stoll zu Punkt II.1.1.1.d.i. wird abgelehnt.
18.

MagIbk/74023/SUB-KA/1
Röm.-kath. Pfarrkirche InnsbruckSt. Nikolaus, Sanierungsarbeiten
in den Jahren 2024 bis 2026,
Grundsatzbeschluss zur Subventionierung

Mehrheitsbeschluss (gegen KPÖ, 3 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 09.10.2024:
1.

2.

Die röm.-kath. Pfarrkirche St. Nikolaus
soll bei der kostenintensiven Sanierung
der Friedhofsarkaden, Portalfassade
der Pfarrkirche und der historischen
Einfriedungsmauer in den Jahren 20242026 mit folgenden Subventionsbeiträgen unterstützt werden: € 150.000,-- im
Jahr 2024 sowie je € 75.000,-- in den
Jahren 2025 und 2026.
Die Mag.-Abt. V, Kultur, wird beauftragt, die erforderlichen Subventionsmittel 2024 in Höhe von € 150.000,-per Nachtragskredit für den Ausschuss
für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen im November 2024 anzusuchen und für die Voranschlagsjahre
2025 und 2026 in Höhe von jeweils
€ 75.000,-- im Budget anzumelden.

Für die erforderlichen Subventionsmittel im
Budgetjahr 2024 ist der Mag.-Abt. V, Kultur,
keine eigene Bedeckung mehr möglich, weder durch Einsparungen noch durch Mehreinnahmen. Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, wird
gebeten, für die erforderliche Bedeckung zu
sorgen.

GR-Sitzung 10.10.2024

Antrag des Stadtsenates vom 02.10.2024:

Die Bedeckung erfolgt über den Fonds
289000 (Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen) und das Sachkonto 757400.
20.

MagIbk/34546/SP-AB-IGB/1
Innsbrucker Gestaltungsbeirat
(IGB), Bestellung von Mitgliedern
und Ersatzmitgliedern

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, 7 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 09.10.2024:
1.

Bestellung von Hauptmitgliedern des
Innsbrucker Gestaltungsbeirates (IGB)
a) Als neue Mitglieder des IGB werden
bis 31.08.2028 bestellt:
- Prof.in DIin Anne Beer, Architektin
und Stadtplanerin, München, D
- MMag. Raoul Bukor, Landschaftsarchitekt, Wien

2.

Bestellung von Ersatzmitgliedern
b) Nach Ausscheiden als Hauptmitglied werden als Ersatzmitglieder
des IGB bis 31.08.2028 bestellt:
- DIin Marie-Theres Okresek, Landschaftsarchitektin, Wien
- Dipl.-Arch.in Kornelia Gysel, Architektin, Zürich, CH

Die Bedeckung erfolgt über den Fonds
031010 (Stadtplanung) und das Sachkonto