Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.77
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Die Vertragsteile haben sich darauf verständigt, dass mit Wirksamkeit
01.01.2019 anstelle des in Pkt. V. des Fruchtgenussvertrages vom
19.12.2003 vereinbarten Betrages ein (reduzierter) jährlich wertgesicherter Betrag von netto € 292,0 Tsd. zu bezahlen ist. Diese Pauschale
ist vertragsgemäß auch dann zu leisten, wenn der Instandhaltungsbedarf nicht gedeckt werden kann. Außerdem bedingt die
Reduzierung des Fruchtgenussentgeltes, dass zwischen der IIG KG und
der OSVI ein aufrechtes Fruchtgenussrecht American Football Zentrum
besteht.
Soweit mit der gegenständlichen Vereinbarung keine Änderungen bzw.
neue Regelungen getroffen wurden, galt grundsätzlich der Fruchtgenussvertrag vom 19.12.2003 (bspw. Instandhaltung, Verbesserung,
Erneuerung, Bewirtschaftung und Betrieb) vollinhaltlich weiter.
Da sich das pauschale Fruchtgenussentgelt Fußballstadion Tivoli Neu
auf die Position der Stadt Innsbruck als mögliche Rechtsnachfolgerin der
ISpA auswirkt, haben die Mitglieder des StS und des GR in ihren
Sitzungen am 10.07. bzw. 18.07.2019 obgenannter Vorgehensweise
zugestimmt.
Die OSVI hat den 3. Nachtrag am 22.08.2019 unterfertigt und das
Dokument als einziger Vertragspartner mit einem Datum versehen.
5 Entwicklung Prognosekosten und Raumprogramm
Machbarkeits- bzw.
Projektstudie
Wie den zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden
konnte, wurde die IIG KG, basierend auf Gesprächen mit den damaligen
Vertretern der Stadt Innsbruck (Bürgermeisterin, Vize-Bürgermeister,
Leiter des Amtes für Sport und Leiterin des Amtes für Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration) und des regionalen AmericanFootball-Vereins (Swarco Raiders Tirol) Mitte des Jahres 2012
beauftragt, das im Zuge einer Besprechung am 22.02.2012 erarbeitete
Raumkonzept zu evaluieren und nach Erarbeitung einer Baumassenstudie mit den hierfür zuständigen städtischen Dienststellen abzustimmen.
In Bezug auf die Machbarkeit dieses Infrastrukturprojektes war gemäß
den Ausführungen der IIG KG die Erstellung einer Machbarkeits- bzw.
Projektstudie erforderlich. Hierfür hat die Gesellschaft ein in Innsbruck
ansässiges Architekturbüro eingesetzt. Die Endfassung der der IIG KG
ausgehändigten Projektstudie datiert vom 09.10.2012.
Die gegenständliche Machbarkeits- bzw. Projektstudie diente in weiterer
Folge u.a. der Ausarbeitung von städtebaulichen Randbedingungen,
mehreren Kostenschätzungen im Laufe der Projektentwicklung sowie
schließlich der im Jahr 2016 erfolgten Auslobung des Architekturwettbewerbs.
Die IIG KG hat mit Schreiben vom 14.05.2013 der Stadt Innsbruck die
besagte Projekt- bzw. Machbarkeitsstudie (Stand 10/2012) sowie einen
Projektbericht mit der Bezeichnung ‚Studie Football Zentrum Tivoli‘
(Stand April 2013) ausgehändigt. Dieser Mitteilung waren zudem ein
verkehrstechnisches Gutachten (Stand 01/2013), eine Grobkostenschätzung (Stand 03/2013), ein Anforderungskatalog des Vereins
Zl. MagIbk/62947/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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