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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.80

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IIG KG nach wie vor die Meinung vertreten hatte, dass kein Vorsteuerabzug möglich sei.
Kostenvariante
Projektbericht
10.11.2015

Die im Projektbericht vom 10.11.2015 bereitgestellte Entwurfsplanung
der IIG KG hatte sich weitgehend auf die Errichtung des Spielfeldes und
einer Zuschauertribüne für ca. 700 Personen mit vier Garderoben samt
Sanitäranlagen, sowie ein Lager, eine Kantine, einen Meetingraum mit
WC’s, ein Büro, ein Arztzimmer, eine Schiedsrichtergarderobe, eine
Waschküche und einen Ticketschalter sowie Sanitäranlagen für
Zuschauer begrenzt. Die IIG KG hatte die Kosten ein weiteres Mal überarbeitet und deren Berechnung wie folgt dargestellt:
Kostenvariante
Projektbericht 10.11.2015

Menge

Abbruch

EH

Preis/EH
[€]

PA

Nettozahlungssumme
wirksam
[€]
[€]
10.000
12.000

Spielfeld 124,7 m x 68,8 m

8.580



110

943.800

943.800

Sprintbahn 129,7 m x 4,22 m

550



120

66.000

66.000

Asphaltbahn

1.000



100

100.000

100.000

Asphaltwege

500



100

50.000

50.000

IVB Wendehammer

500



350

175.000

175.000

3.735



50

186.750

186.750

785



1.600

1.256.000

1.507.200

900.000

1.080.000

110.000

110.000

Restfläche Rasen
Gebäude (40,5 + 36,5) x 10,2
BGF
Tribüne mit Aufzug

PA

Beleuchtung
Ballfangzäune

880



50

44.000

44.000

Zaun

550

lfm

45

24.750

24.750

Bewässerung

38.000

38.000

Rasenheizung

280.000

280.000

Tonanlage

50.000

50.000

Anzeigetafel

50.000

50.000

Tore/Fahnen/Pflegegeräte

50.000

50.000

144.000

172.800

0

494.030

4.478.300

5.434.330

Adaptierung Cheerleaderhalle

PA

Reserve 10 %
Herstellungskosten

Diese Kostenschätzung umfasste neben den Kosten der Kostengruppen
2 - 8 (Ausnahme Kostengruppe 5 - Einrichtung) auch Kosten der
Kostengruppe 9 – Reserve. Zudem hat die Gesellschaft erstmals nichtabzugsfähige Vorsteuern in Höhe von rd. € 433,6 Tsd. bei der
Berechnung der zahlungswirksamen Herstellungskosten berücksichtigt.
Ebenso war der Hinweis angebracht, dass in dieser Kostenermittlung
keine Grundstückskosten enthalten und die Herstellungskosten mit einer
Genauigkeit von +/- 15 % kalkuliert worden sind.
Im Hinblick auf die Finanzierungssicherheit zeigte sich, dass die bislang
vom Land Tirol, von der Stadt Innsbruck sowie vom Bund in Aussicht
gestellten (zum Teil unbestätigten) Förderbeitrage in Höhe von je
€ 1,8 Mio. bzw. € 0,49 Mio., in Summe somit rd. € 4,09 Mio., nicht zur
Zl. MagIbk/62947/KA-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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