Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.91
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Vorrichtungen für
Betriebsanlagen gem.
UStG Vorsteuerabzug
Die IIG KG hat eine Aufteilung zwischen jenen Kosten vorgenommen,
die gemäß § 6 Abs. 1 Z 16 UStG als Aufwendungen für „sonstige
Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören“, galten und
somit zum Vorsteuerabzug berechtigten, und jenen, die zum Gebäude
gehörten und für welche kein Vorsteuerabzug mangels Vorsteuerabzugsberechtigung des Mieters möglich war. Zu den Betriebsvorrichtungen zählten hierbei insbesondere das Spielfeld, Zäune,
Beleuchtung, Beschallung und weitere Anlagen, die zur Versorgung
dieser Einrichtungen dienten. Zum Gebäude zählten u. a. sämtliche
Räumlichkeiten wie Kabinentrakte, überdachte Tribünen etc.
7.5 Endabrechnung
Gesamtkosten
Die Endabrechnung des Footballzentrums exkl. Wettbewerbskosten
belief sich gemäß „Bauabstimmung“ der IIG KG auf zahlungswirksam
€ 7.118.694,95. Der Anteil der nicht abzugsfähigen Vorsteuer für jene
Leistungen, die nicht der Betriebsvorrichtung anrechenbar waren, betrug
€ 639.281,88. Der Anteil der Nettokosten folglich € 6.479.413,07
Die von der Bauleitung geführte digitale Kostenübersicht wies zum
Abschluss Kosten in Höhe von zahlungswirksam € 7.118.695,25 aus.
Die Abweichung von € 0,30 war maßgeblich auf Rundungsdifferenzen
zurückzuführen.
Nach Kostengruppen (KG) gemäß B 1801-1 unterteilt, stellte sich die
Endabrechnung Footballzentrum (exkl. Wettbewerbskosten) auf Basis
der digitalen Kostenübersicht der Bauleitung wie folgt dar:
KG
Gewerk
Abrechnungsstand [€]
0
Grund
1
Aufschließung
2
Bauwerk – Rohbau
1.120.601,32
3
Bauwerk – Technik
950.918,62
4
Bauwerk – Ausbau
794.683,74
5
Einrichtung
6
Außenanlagen
7
Planungsleistungen
747.572,20
8
Nebenleistungen
335.859,91
9
Reserven
GEK
Gesamtkosten
0,00
639.281,88
0,00
2.478.646,58
0,00
7.118.695,25
KG 1
Aufschließung –
abzugsfähige Vorsteuer
In der KG 1 Aufschließung wurden ausschließlich jene Kosten subsumiert, die sich aus der nicht abzugsfähigen Vorsteuer ergaben. Es
handelt sich folglich um keine Aufschließungskosten im eigentlichen
Sinne.
KG 2
Bauwerk – Rohbau
In den KG 2-4 Bauwerk-Rohbau, -Technik und -Ausbau finden sich
sämtliche Kosten in Verbindung mit dem Bau des Funktionsgebäudes
samt den technischen Installationen.
Die KG 2 umfasst jene Kosten des Gewerkes Baumeisterarbeiten, die
mit Bezug zum Funktionsgebäude zur Ausführung kamen. Ebenfalls im
Zl. MagIbk/62947/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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