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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.93

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Der Zuschlag erfolgte nach Bestbieterkriterien.
Der Angebotspreis des Bestbieters betrug netto € 1.992.720,89. Die
Beauftragung erfolgte per Schlussbrief in selber Höhe.
Schlussrechnung und
Zuordnung zu
Kostengruppen bzw.
Bauabschnitten

Gemäß Schlussrechnung Baumeisterarbeiten betrug die geprüfte
Leistungssumme netto € 1.808.672,45. Hiervon wurden € 1.156.177,50
dem Funktionsgebäude (Hochbau), somit der KG 2 (keine Vorsteuerabzugsmöglichkeit), und € 652.494,95 den Außenanlagen, folglich der
KG 6 (mit Vorsteuerabzug), zugeordnet.
Im Zuge der Schlussrechnung wurden vier Zusatzangebote im Gesamtumfang von € 29.447,76 abgerechnet. Dies entsprach 1,63 % der
gesamten Schlussrechnungssumme für Hochbau und Außenanlagen.
Der Auftragswert gemäß Schlussbrief wurde nicht überschritten.
7.5.2 Sportanlagen

Zuordnung zu KG 6

Die Kosten des Gewerks Sportanlagen wurden in der KG 6
Außenanlagen der digitalen Kostenübersicht verzeichnet. Nachdem es
sich hierbei um Maßnahmen für Betriebsvorrichtungen gemäß § 6 Abs. 1
Z 16 UStG handelte, war der Vorsteuerabzug möglich.
Im Wesentlichen waren vom Gewerk Sportanlagen sämtliche Leistungen
in Verbindung mit dem Spielfeldbau samt umlaufender Geländebefestigung in Form einer „genagelten Spritzbetonwand“ umfasst.

Ausschreibung,
Vergabeverfahren,
Beauftragung

Die Leistungen für die Sportanlagen wurden im offenen Verfahren mit
EU-weiter Bekanntmachung ausgeschrieben. Von sieben Unternehmen,
die die Unterlagen eingesehen hatten, haben fünf ein Angebot
abgegeben.
Der von der IIG KG vor dem Vergabeverfahren geschätzte Auftragswert
betrug netto € 2.330.000,00.
Der Zuschlag erfolgte in Analogie zum Gewerk Baumeisterarbeiten nach
Bestbieterkriterien.
Der Angebotspreis des Bestbieters betrug netto € 1.485.909,36. Die
Beauftragung erfolgte per Schlussbrief in selber Höhe.

Schlussrechnung

Zl. MagIbk/62947/KA-PR/1

Gemäß Schlussrechnung betrug die geprüfte Leistungssumme
insgesamt netto € 1.352.179,91. Hiervon entfiel ein Betrag in Höhe von
€ 36.764,91 auf jene Mehr- und Mindermengen, die sich in Verbindung
mit dem gesetzlich notwendig gewordenen Wechsel des Verfüllmaterials
für den Kunstrasenbelag ergeben hatten. Eine Zusatzvereinbarung der
Finanzierungsgeber Land und Stadt, dass die Mehrkosten aus diesem
Wechsel von Land und Stadt zu gleichen Teilen zu tragen und vom
Finanzierungsanteil des Bundes nicht umfasst wären, sollte das
Projektbudget von € 7.300.000,00 überschritten werden, kam schließlich
nicht zur Anwendung.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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