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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.99

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Bautischlerarbeiten Empfehlung

Für das Gewerk der Bautischlerarbeiten konnte die Kontrollabteilung im
Zuge der Sichtung der Schlussrechnung feststellen, dass keine sonst
üblichen Abzüge für Bauwesenversicherung, Bauschäden und Bauwerbung vorgenommen worden waren.
Die Bauleitung der IIG KG konnte hierzu keine gesicherten Informationen vorlegen, hielt es aber für möglich, dass man sich mit der
Auftragnehmerin aufgrund der damals vorherrschenden CoronaPandemie und den damit verbundenen vermeintlichen Mehrkostenersatzansprüchen auf einen Kompromiss geeinigt hätte, der den Verzicht
auf die in Rede stehenden Abzüge umfasste. Es konnte jedoch auch
nicht ausgeschlossen werden, dass es sich bei der Nichtberücksichtigung der Abzüge lediglich um ein Versehen handle.
Die Kontrollabteilung empfahl, künftig eine entsprechende Dokumentation des Sachverhaltes vorzunehmen bzw. vermehrt Augenmerk auf die
Rechnungsprüfung und Abrechnung von Einbehalten zu legen.
Die IIG KG sagte zu, der Empfehlung Folge zu leisten.

Fachplanerleistung
Elektroinstallationen Empfehlung

Im Zuge der Abrechnungsprüfung der Fachplanerleistungen für
Elektroinstallationen hat die Kontrollabteilung eine Überzahlung an den
Auftragnehmer festgestellt und der IIG KG empfohlen, den entsprechenden Betrag vom Auftragnehmer zurückzufordern.
Seitens der IIG KG wurde die Überzahlung bestätigt sowie mitgeteilt,
dass der Auftragnehmer aufgefordert werde, den entsprechenden Betrag zurückzuzahlen.

Weitere Gewerke

Die durch die Kontrollabteilung vorgenommene Einsichtnahme und
Prüfung weiterer Gewerke blieb ohne wesentliche Auffälligkeiten und
ohne Beanstandungen.
8 Controllingbeirat

Einrichtung
Controllingbeirat

Gemäß Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 (BSFG 2017) war vorgesehen, mit dem Förderwerber die Einsetzung eines Beirates zum
Zweck des begleitenden Controllings zu vereinbaren.
In Anlehnung an die Bestimmungen des BSFG 2017 war der Controllingbeirat – entsprechend dem Förderungsvertrag vom 19.07.2019,
abgeschlossen zwischen BMöDS und IIG KG, – mit zumindest zwei
Vertretern des Förderungsgebers (Bund), einem Vertreter des Landes
Tirol, einem Vertreter der Stadt Innsbruck sowie einem Vertreter der
Förderungsnehmerin (IIG KG) zu besetzen.
Eine analoge Regelung hat sich im Fördervertrag vom 20.11.2019,
abgeschlossen zwischen Land Tirol, Stadt Innsbruck, IIG KG und OSVI,
wiedergefunden.

Anzahl der Sitzungen
und Zusammensetzung des
Controllingbeirates
Zl. MagIbk/62947/KA-PR/1

Der Controllingbeirat hat im Jahr 2019 insgesamt vier Sitzungen (14.05.,
25.06., 01.10. und 19.11.2019) durchgeführt. In den darauffolgenden
Jahren 2020 und 2021 sind gesamt drei (10.03., 23.06. und 18.11.2020)
bzw. zwei Sitzungen (10.03. und 28.05.2021) geleitet worden.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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