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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.26

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Transferaufwand an
Beteiligungen
(MVAG 2232)

Der im RA 2023 ausgewiesene Transferaufwand an Beteiligungen
(MVAG 2232) iHv € 78.742.151,73 (Vj. € 80.493.798,19) verteilte sich
wie folgt auf die nachfolgenden Einzelpositionen:
EHH 2023 - Transferaufwand an Beteiligungen (MVAG 2232)
[€]
RA

VA

Abweichung

2023

2023

Transfers an Beteiligungen

57.253.193,65

58.275.900,00

-1.022.706,35

-1,75%

Kapitaltr. an Beteiligungen

21.488.958,08

33.832.100,00

-12.343.141,92

-36,48%

Gesamt

78.742.151,73

92.108.000,00

-13.365.848,27

-14,51%

Aufwendungen
absolut

in %

Der Stadtrechnungshof stellte bei der Mittelverwendungsgruppe
Transferaufwand an Beteiligungen nennenswerte Minderaufwendungen iHv € -13.365.848,27 (-14,51 %) fest. Im Wesentlichen bei den
Kapitaltransfers an Beteiligungen, die gegenüber dem Voranschlag
2023 um € -12.343.141,92 (-36,48 %) geringer ausfielen.
Im Jahr 2023 betrug der (laufende) Transferaufwand an Beteiligungen
€ 57.253.193,65 (Vj. € 46.852.711,26) und hat sich gegenüber dem
Vorjahr um € 10.400.482,39 bzw. um 22,20 % erhöht.
Die Aufwendungen der Stadt Innsbruck für Kapitaltransfers an
Beteiligungen beliefen sich im Haushaltsjahr 2023 auf insgesamt
€ 21.488.958,08 (Vj. € 33.641.086,93) und nahmen gegenüber dem
Vorjahr um € -10.649.128,85 (-33,14 %) ab.
4.2.7 Finanzaufwand
Finanzaufwand
(MVAG 224)

Der
städtische
Finanzaufwand
betrug
€ 10.661.616,56
(Vj. € 13.385.494,70) und machte im Finanzjahr 2023 rd. 2 % der
Gesamtaufwendungen des Ergebnishaushaltes aus:
EHH 2023 - Finanzaufwand (MVAG 224)
[€]
RA

VA

2023

2023

Zinsen aus Finanzschulden

1.950.782,13

Sonstige Finanzaufwand

Abweichung

Finanzaufwand
absolut

in %

2.009.600,00

-58.817,87

-2,93%

84.887,74

47.700,00

37.187,74

77,96%

Nicht finanzw. Finanzaufwand

8.625.946,69

0,00

8.625.946,69

Gesamt

10.661.616,56

2.057.300,00

8.604.316,56

418,23%

Der Finanzaufwand der Stadt Innsbruck erhöhte sich im Vergleich zum
Voranschlag um € 8.604.316,56 bzw. um mehr als 418 % auf
insgesamt € 10.661.616,56. Diese außerordentliche Erhöhung betraf
im Wesentlichen den nicht finanzierungswirksamen Finanzaufwand
iHv € 8.625.946,69. Die Mehraufwendungen resultierten aus der
Beteiligungsbewertung.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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