Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.28
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rd. € 11,3 Mio. bzw. 10,3 %, die im Wesentlichen auf die Erhöhung der
Einnahmen aus der Kommunalsteuer zurückzuführen waren.
Kommunalsteuer,
Grundsteuer, KPZ- und
Gebrauchsabgabe
Mit einem gegenüber dem Vorjahr um rd. € 6,9 Mio. verbesserten
Betrag von rd. € 76,7 Mio., dies entspricht rd. 63,4 % der Gesamteinnahmen von rd. € 120,9 Mio., stellte die mit 01.01.1994 eingeführte,
bundesgesetzlich geregelte Kommunalsteuer die wesentlichste Einnahmenquelle der Stadt Innsbruck dar. Allein durch die im Prüfungsjahr
vorgeschriebene lohnabhängige Gemeindeabgabe konnten immerhin
rd. 15,4 % der finanzwirksamen Aufwendungen des ERA 2023 bedeckt
werden.
Darüber hinaus waren die ebenfalls bundesgesetzlich geregelte(n)
Grundsteuer für Grundvermögen mit rd. € 12,8 Mio. oder rd. 10,6 %
und Abgaben für das Abstellen mehrspuriger Kraftfahrzeuge in Kurzparkzonen mit rd. € 8,7 Mio. oder 7,2 % sowie die landesgesetzlich
geregelte Gebrauchsabgabe mit rd. € 12,9 Mio. oder 10,6 %
bedeutende Einnahmen.
Interessentenbeiträge
Die Interessentenbeiträge stellten für die Stadt Innsbruck finanziell
bedeutende Abgabenerträge dar und konnten im Jahr 2023 aus
diesem Titel insgesamt rd. € 7,2 Mio., das sind rd. 6,0 % der Erträge
aus eigenen Abgaben, als Einnahmen verbucht werden.
4.3.2 Erträge aus Gebühren
Erträge aus Gebühren
An Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und
für die Benützung von
-anlagen hat die Stadt Innsbruck im ERA 2023 einen Betrag von
Gemeindeeinrichtungen gesamt rd. € 23,2 Mio. verbucht. Im Vergleich zum Vorjahr waren
diesbezügliche Mehreinnahmen in Höhe von rd. € 0,3 Mio. bzw. 1,2 %
zu verzeichnen.
Die wesentlichste Einnahmequelle stellten dabei die Abfallgebühren
mit einem finanziellen Volumen in Höhe von rd. € 21,7 Mio. dar. In
weiterer Folge handelte es sich bei den Friedhofsgebühren in Höhe von
rd. € 1,5 Mio. um bemerkenswerte Erträge für die Gebietskörperschaft.
4.3.3 Erträge aus Ertragsanteilen
Aufteilung der
gemeinschaftlichen
Bundesabgaben
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5
Die Erträge aus den Ertragsanteilen dienten der Bedeckung der
allgemeinen Haushaltserfordernisse. Hierbei wurden, vereinfacht dargestellt, vorerst die Erträge der im FAG 2017 angeführten gemeinschaftlichen Bundesabgaben (mit Ausnahme der Spielbankabgabe)
dem Bund, den Ländern (Wien als Land) und den Gemeinden (Wien
als Gemeinde) nach bestimmten Hundertsatzverhältnissen zugezählt.
In weiterer Folge wurden jene Teile der gemeinschaftlichen
Bundesabgaben, die auf die Länder und Gemeinden entfielen, auf die
Länder und länderweise auf die Gemeinden nach genau festgelegten
Schlüsseln aufgeteilt.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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