Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.37
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Der Dienstpostenplan des Gestellungsbetriebes für 2023 wurde
ebenfalls am 16.12.2021 im Gemeinderat gem. § 54 Abs. 6 IStR mit
insgesamt 137 Dienstposten beschlossen. Eine Gegenüberstellung
gem. § 71 Abs. 4 lit. c IStR war im Rechnungsabschlussentwurf nicht
enthalten.
Zumal es sich hier um eine Regelung des Innsbrucker Stadtrechts
handelt empfahl der Stadtrechnungshof, künftig auch eine entsprechende Gegenüberstellung für den Gestellungsbetrieb im Rechnungsabschluss der Stadt Innsbruck auszuweisen.
Das Amt für Rechnungswesen der MA IV gab hierzu im Anhörungsverfahren an, dass der Empfehlung des Stadtrechnungshofs nachgekommen werde.
4.5.2 Personalstand am 31.12.
Anlage 4
–
Empfehlung
Im Gegensatz zum Dienstpostenplan waren im Rechnungsabschlussentwurf in der Anlage 4 sämtliche Dienstnehmer mit einem
Dienstverhältnis zur Stadt Innsbruck zum 31.12. darzustellen, die aus
dem städtischen Budget bezahlt wurden, wodurch naturgemäß eine
Abweichung zum Dienstpostenplan gegeben ist. Die in der Anlage 4
angegebenen Personalkosten entsprachen daher den Aufwendungen
der Aktiven in Höhe von € 115,86 Mio. und umfassten sämtliche
Personalkosten des gesamten Wirtschaftsjahres. Somit auch jene
Kosten von unterjährig ausgeschiedenen Dienstnehmern.
In der Anlage 4 waren die Dienstnehmer dabei in unterschiedliche
Gruppen zu untergliedern. Die Einteilung in die Gruppen bezieht sich
auf den Rechtsträger, für den der jeweilige dienstleistende
Beschäftigte tätig war. Die Gruppe 1 bezieht sich auf Personen, die in
einer städtischen Dienststelle ihren Dienst versahen. Bei der Gruppe 2
handelt es sich um Personen die aus dem städtischen Budget bezahlt
wurden, ihren Dienst jedoch bei einem anderen Rechtsträger leisteten.
Im Falle der Stadt Innsbruck betrifft dies die IIG KG, die Innsbrucker
Soziale Dienste GmbH (ISD) und die Tiroler Landestheater und
Orchester GmbH Innsbruck (TLT).
Neben der Personenanzahl bzw. Köpfen waren in der Anlage 4 auch
Vollbeschäftigungsäquivalente (VBÄ) zum 31.12.2023 anzugeben.
Demnach wurden laut den Prüfungsunterlagen 1.927 Dienstnehmer
am 31.12. aus dem Budget der Stadt Innsbruck bezahlt. Davon waren
1.035 Personen weiblich und 892 männlich. Das VBÄ betrug 1.662,86.
In dieser Gesamtsumme der Bediensteten waren auch karenzierte
Dienstnehmer enthalten, die laut Prüfungsliteratur hier einzuordnen
waren. In der Anlage 4 des Rechnungsabschlussentwurfes waren die
karenzierten Dienstnehmer jedoch nicht subsumiert und zeigte diese
eine Abweichung gegenüber der erwähnten Dienstnehmeranzahl.
Der Stadtrechnungshof empfahl, diesen Sachverhalt zu prüfen. Im Anhörungsverfahren bestätigte das Amt für Personalwesen den Sachverhalt und gab an zukünftig die entsprechenden Dienstnehmer in der
Anlage 4 zu berücksichtigen.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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