Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.50

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2024
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Auszahlungen lagen um € -168.402,65 (-64,23 %) unter den
veranschlagten Budgetwerten des Jahres 2023.
Auszahlungen aus
Kapitaltransfers

Im Finanzjahr 2023 hat die Stadt Innsbruck im Gesamten
€ 28.129.212,41 (Vj. € 38.888.759,61) an Kapitaltransfers ausbezahlt.
Diese machten beinahe die Hälfte der Auszahlungen aus der
investiven Gebarung aus. Im Vergleich zum Voranschlag 2023 waren
ebenfalls Minderzahlungen an Kapitaltransfers iHv € -13.823.487,59
(-32,95 %) zu verzeichnen.
Davon wurde an Träger des öffentlichen Rechts ein Gesamtbetrag iHv
€ 885.090,89 (Vj. € 609.362,30) überwiesen. Dies entsprach rd. 3 %
der gesamten städtischen Auszahlungen aus Kapitaltransfers. Die
Zahlungen betrafen überwiegend den Investitionsbeitrag für das
Kalenderjahr 2022 für die öffentlichen berufsbildenden Pflichtschulen
(Tiroler Fachberufsschulen) iHv € 613.890,89.
Mit Zahlungen iHv € 21.488.958,08 (Vj. € 32.138.086,93) waren die
Kapitaltransfers an Beteiligungen die größte Position in der
betreffenden Mittelverwendungsgruppe und machten in etwa 76 % der
gesamten Auszahlungen an Kapitaltransfers aus. Im Vergleich zum
Voranschlag 2023 tätigte die Stadt Innsbruck Minderauszahlungen
von gesamt € -12.343.141,92 (-36,48 %).
Die Kapitaltransferzahlungen an Unternehmen betrugen im Finanzjahr
2023 € 2.370.685,72 (Vj. € 3.111.763,64) und hatten sich gegenüber
den Voranschlagswerten um € 179.314,28 (-7,03 %) reduziert. Die
Zahlungen betrafen v.a. Zuschüsse für die städtische Förderungsaktion „Umbau von seniorengerechten Nasszellen“ iHv € 1.040.240,72
(Vj. € 939.037,56). Über diese Auszahlungsgruppe wurden zudem von
der Stadt Innsbruck Finanzmittel für Investitionen und Sanierungsprojekte von privaten Wohn- und Pflegeheimen im Ausmaß von
€ 1.100.000,00 (Vj. € 1.673.679,78) ausbezahlt.
Im Jahr 2023 hat die Stadt Innsbruck Kapitaltransferzahlungen an
Haushalte und Organisationen ohne Erwerbscharakter iHv
€ 3.374.657,72 (Vj. € 2.981.729,04) zur Anweisung gebracht. Bei
dieser Position hatte die Stadt Innsbruck gegenüber den Präliminarien
Minderzahlungen von gesamt € -901.642,28 (-21,08 %) geleistet.
Mit diesen gewährten Investitionszuschüssen hatte die Stadt
Innsbruck eine Vielzahl von Projekten wie beispielsweise „Innsbruck
fördert: Energie-Plus“, Fluglärmschutz-Förderung der Tiroler Flughafen Betriebsgesellschaft mbH oder Baukostenzuschüsse nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz mitfinanziert.
Die Auszahlungen aus Kapitaltransfers an das Ausland iHv € 9.820,00
(Vj. € 47.817,70) betraf den Ankauf eines gebrauchten Rettungsautos
als Hilfestellung für die Ukraine.
5.3.3 Nachweis gemäß § 51 IStR (Vorhaben)

Darstellung der
Vorhaben gemäß § 51
IStR in tabellarischer
Form
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5

Der Stadtrechnungshof hat die betreffenden Nachweise gemäß § 51
IStR – den Nachweis der Investitionstätigkeit und deren Finanzierung
und den Teilbericht mehrjährige investive Einzelvorhaben – aus
Berichtsgründen in komprimierter Form zu einer gesamthaften
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

49