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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.53

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Im Detail gestaltete sich der Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit
auf der 2. MVAG-Ebene folgendermaßen:
Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit
[€]
MVAG
-Code

3514
3550
35

3611
3613
3614
3615
36

SA4

Beschreibu
ng
Einzahlungen
…aus Finanzschulden
(Finanzunternehmungen)
…aus dem Abgang von
Finanzinstrumenten
Summe Einzahlungen
a. d. Finanzierungstätigkeit
Auszahlungen
…aus empf. Darlehen v. öffentl.
Körpersch. u. Rechtstr.
…aus empf. Darlehen v. Unt. u.
privaten Haushalten
…aus Finanzschulden
…aus der Rückzahlung von
Leasingverbindlichkeiten
Summe Auszahlungen
a. d. Finanzierungstätigkeit
Geldfluss aus der
Finanzierungstätigkeit (35 - 36)

RA 2023

VA 2023

Differenz

6.000.000,00

42.800.300,00

-36.800.300,00

10.000,00

0,00

10.000,00

6.010.000,00

42.800.300,00

-36.790.300,00

120.967,00

155.400,00

-34.433,00

6.000.000,00

6.000.000,00

0,00

5.984.314,05

8.979.300,00

-2.994.985,95

0,00

78.300,00

-78.300,00

12.105.281,0
5

15.213.000,00

-3.107.718,95

-6.095.281,05

27.587.300,00

-33.682.581,05

Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit

Der Voranschlag 2023 inkl. der genehmigten Nachtragskredite ging für
Neukreditaufnahmen noch von einer Gesamtsumme von
€ 42.800.300,00 aus. Die tatsächliche Neukreditbeanspruchung im
Rechnungsjahr 2023 erfolgte allerdings lediglich in einem betraglichen
Ausmaß von € 6.000.000,00.

Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit

Die Rückzahlung von Finanzschulden verursachte im Rechnungsjahr
2023 einen Betrag von € 12.105.281,05 an Tilgungen. Diese lagen
insgesamt
betrachtet
unterhalb
der
budgetierten
Werte
(€ 15.213.000,00).
Ein betraglicher Anteil von € 120.967,00 entfiel dabei auf die von der
Stadt Innsbruck beanspruchten WBF-Darlehen des Landes Tirol. Ein
Betrag von € 5.984.314,05 betraf die Tilgung der weiteren städtischen
Darlehen bei Finanzunternehmungen (Banken). Der Rückzahlungsbetrag von € 6.000.000,00 war im Jahr 2023 für die (teilweise)
Rückführung von Darlehen der Stadt Innsbruck beim Gestellungsbetrieb der Stadt (Direktdarlehen) notwendig. Die MA IV finanzierte
diese Rückführung in gleichem betraglichen Ausmaß durch eine
Neukreditaufnahme der Stadt bei einem Kreditinstitut.
5.5 Veränderung Liquide Mittel

Anfangsbestand

Die liquiden Mittel umfassen laut § 20 VRV 2015 Kassen- und Bankguthaben sowie kurzfristige Termineinlagen und sind zum Nominalwert zu
bewerten, wobei Zahlungsmittelreserven gesondert auszuweisen sind.
Liquide Mittel grenzen sich von anderen Vermögensposten dadurch
ab, dass sie kurzfristig – innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten
– liquidierbar sind.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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