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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.61

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Absetzung für
Abnutzung (AfA)

Die kumulierte Absetzung für Abnutzung (AfA) in der Klasse
Sachanlagen betrug zum 31.12.2023 rd. € 237,54 Mio. bei Anschaffungswerten von insgesamt € 1.681,07 Mio. und Wertberichtigungen
von € 1,19 Mio. Der Buchwert ergibt sich aus der Summe von
Anschaffungswert, AfA und Wertberichtigungen.

Teils fehlende
Berücksichtigung von
Abgängen im RA 2023

Empfehlung

Der Stadtrechnungshof musste im Zuge der Prüfung feststellen, dass
sich in vielen Fällen Sachanlagen, die im Jahr 2023 als Abgang zu
verbuchen gewesen wären, gemäß Entwurf des Rechnungsabschlusses 2023 noch im Sachanlagevermögen fanden. Hiervon
betroffen waren maßgeblich die Unterklassen Maschinen/maschinelle
Anlagen, Werkzeuge und sonstige Erzeugungsmittel sowie Amts-,
Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Die MA IV teilte hierzu mit, dass allfällige Zu- und Abgänge oder
sonstige Veränderungen im Rechnungsjahr 2023 bis spätestens
15.01.2024 an das Rechnungswesen zu übermitteln waren. Abgänge
und Veränderungen von festen und beweglichen Anlagen oberhalb der
GWG-Grenze waren innerhalb von 14 Tagen dem Amt für
Rechnungswesen zu melden.
Nach dem 31.12.2023 vorgenommene Abgangsbuchungen bzw. Nachbuchungen konnten gemäß Information der MA IV aufgrund der
softwaretechnischen Möglichkeiten bzw. Einschränkungen nicht mehr
in das Jahr 2023 gebucht werden.
Der Stadtrechnungshof empfahl der MA IV – Amt für Rechnungswesen,
die Dienststellen darauf hinzuweisen, dass sämtliche Abgänge eines
Rechnungsjahres vor dem 31.12. des jeweiligen Jahres zu melden und
zu buchen sind oder alternativ die softwaretechnischen Möglichkeiten
zu schaffen, um Abgänge auch nach Jahreswechsel noch in das vorangegangene Rechnungsjahr buchen zu können.
Im Anhörungsverfahren teilte die Dienststelle mit, der Empfehlung Folge
zu leisten und u. a. eine Optimierung des bisherigen Prozesses
vorzunehmen.

7.1.1 Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Infrastruktur
Gruppen

Die Vermögensrechnung weist in der Unterklasse Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Infrastruktur folgende Gruppen aus:
Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Infrastruktur

Bebaute Grundstücke

RA 2023
[€]
186.801.197,42

RA 2022
[€]
188.736.426,12

Differenz
[€]
- 1.935.228,70

Unbebaute Grundstücke

657.219.547,70

646.615.250,76

10.604.296,94

Straßenbauten

153.868.122,57

152.271.825,00

1.596.297,57

Gruppe

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5

Grundstücke zu Straßenbauten

402.803.896,30

402.331.126,13

472.770,17

Anlagen zu Straßenbauten

80.719.394,04

79.916.367,24

803.026,80

Sonst. Grundstückseinr.
Wertbericht. zu Gst., Gst.einr. u.
Infrastr.
Summe

29.839.121,86

29.018.720,61

820.401,25

- 139.517.838,23

- 132.118.752,56

- 7.399.085,67

1.371.733.441,66

1.366.770.963,30

4.962.478,36

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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