Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.76
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an das Amt für Gemeindeabgaben der MA IV übermittelt; dies großteils
bereits in den Jahren 2021 und 2022, in einem Fall erfolgte die
Antragstellung schon im Jahr 2012.
Der Stadtrechnungshof empfahl dem Amt für Gemeindeabgaben der
MA IV, die Abschreibungsanträge umgehend einer Prüfung zu
unterziehen und die betreffenden Abgabenforderungen gegebenenfalls
zu löschen und auszubuchen.
Weiteres regte der Stadtrechnungshof an, künftig auf eine zeitnahe
Erledigung der Abschreibungsanträge zu achten, da andernfalls bei der
gruppenweisen Einzelwertberichtigung auf kein valides Zahlenmaterial
zurückgegriffen werden kann. Des Weiteren birgt eine verspätete Überprüfung
der
Abschreibungsanträge
nach
Ansicht
des
Stadtrechnungshofes die Gefahr, dass etwaige Fehleinschätzungen
des Amtes für Rechnungswesen der MA IV erst nach dem Eintritt der
Einhebungsverjährungsfrist erkannt werden.
In der Stellungnahme im Anhörungsverfahren hat das Amt für
Gemeindeabgaben der MA IV hierzu im Wesentlichen mitgeteilt, dass
es gemeinsam mit dem Amt für Rechnungswesen der MA IV den Ablauf
der Abschreibungsverfahren im Rahmen des bereits laufenden
Prozesses „Forderungsmanagement“ neu festlegen und damit der
Empfehlung des Stadtrechnungshofes vollinhaltlich entsprechen
werde. Die Prüfung bzw. Erledigung der anhängigen Abschreibungsanträge werde bis zum Ende des Jahres erfolgen.
Überwachung von
Zahlungseingängen
bei Insolvenzverfahren
–
Empfehlung
Bei den restlichen 9 Abgabenforderungen wurde in einem Fall im
Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren eine Auffälligkeit bei der
Überwachung der Zahlungseingänge festgestellt. Der Stadtrechnungshof empfahl dem Amt für Rechnungswesen der MA IV, den
Sachverhalt zu prüfen sowie künftig auf eine effektive Kontrolle
hinsichtlich der Einhaltung derartiger Zahlungsverpflichtungen zu
achten.
Das Amt für Rechnungswesen der MA IV teilte im Anhörungsverfahren
in seiner Stellungnahme hierzu mit, dass es den aufgezeigten
Sachverhalt gemeinsam mit dem Amt für Gemeindeabgaben der MA IV
überprüfen werde. Darüber hinaus wies das Amt für Rechnungswesen
der MA IV darauf hin, dass eine Überprüfung der Quotenzahlungen im
PKF derzeit systemtechnisch nicht möglich sei. Aufgrund der Vielzahl
von Akten, seien auch händische Aufzeichnungen weder zielführend
noch sinnvoll. Mittelfristig sei jedoch eine Übernahme der PKF-Akten in
das Hauptbuchhaltungsprogramm SAP-GeOrg angedacht (das
Vorprojekt sei bereits angelaufen). Ein effektives Monitoring der
Quotenzahlungen könne sodann technisch umgesetzt werden.
7.4 Liquide Mittel
Liquide Mittel
Der Anfangsbestand der liquiden Mittel (€ 74.393.303,08) stimmte mit
dem Endbestand des Vorjahres überein.
Der Endbestand der liquiden Mittel 2023 belief sich in der sog.
Verprobung des Rechnungsabschlussentwurfes auf € 51.816.606,88.
Dieser Endbestand beinhaltete jedoch auch ein (buchhalterisches)
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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