Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.8
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In der abgegebenen Stellungnahme bestätigte das Amt für Rechnungswesen der MA IV, die Anregung des Stadtrechnungshofes
künftig zu berücksichtigen.
Gender-Hinweis
Der Stadtrechnungshof machte darauf aufmerksam, dass die in
diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus
Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer
Geschlechtsform formuliert werden und gleichermaßen für Frauen
und Männer gelten.
Hinweis
Rundungsdifferenzen
Zudem erwähnte der Stadtrechnungshof, dass allfällige Rundungsdifferenzen bei der Darstellung von Berechnungen nicht ausgeglichen
worden sind.
Anhörungsverfahren
Das gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren
ist durchgeführt worden.
Berichterstattung durch
den Stadtrechnungshof
entsprechend § 74a Abs.
3 IStR
In dem gemäß § 74a Abs. 3 IStR festgelegten Bericht des Stadtrechnungshofes war jedenfalls dazu Stellung zu nehmen, ob die
Abwicklung der Gebarung im abgelaufenen Finanzjahr im Einklang mit
dem Voranschlag sowie den dazu erteilten Vollmachten,
Zustimmungen und sonstigen voranschlagswirksamen Beschlüssen
des Gemeinderates bzw. der dafür zuständigen Organe erfolgt ist.
Anknüpfend an diese gesetzliche Vorgabe erstattete der Stadtrechnungshof im Weiteren wie folgt Bericht:
3 Voranschlag 2023
Festsetzung des
Voranschlages 2023
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5
In der Sitzung vom 17.11.2021 hat der Bürgermeister den
Voranschlagsentwurf der Landeshauptstadt Innsbruck für das
Finanzjahr 2023 dem GR vorgelegt. Laut § 57 Abs. 1 IStR wurde der
betreffende Entwurf des Voranschlages im Zeitraum vom 22.10.2021
bis einschließlich 07.11.2021 aufgelegt. Die Bewohner der Stadt
Innsbruck brachten gegen den betreffenden Entwurf keine
schriftlichen Einwendungen ein. Der Gemeinderat hat in der Sitzung
vom 16.12.2021 mit (Mehrheits-)Beschluss den Voranschlag
einschließlich mehrerer Änderungen für das Finanz- und Wirtschaftsjahr 2023 festgesetzt. Der betreffende GR-Beschluss über die
Festsetzung des Voranschlages 2023 wurde gemäß § 57 Abs. 5 des
IStR vom 23.12.2021 bis einschließlich 06.01.2022 an der städtischen
Amtstafel angeschlagen sowie auf der Homepage des Stadtmagistrates Innsbruck online gestellt.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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