Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.80
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Zu den vom Gemeinderat im Jahr 2023 ergänzend beschlossenen
Haftungsübernahmen zeigte sich der Stadtrechnungshof darüber
verwundert, dass diese im Nachweis über den Stand an Haftungen per
31.12.2023 nicht aufschienen. Zum Stichtag 31.12.2023 wiesen die
Restsaldobestätigungen der betroffenen Kreditinstitute für diese
Darlehen und Kredite eine Gesamtaushaftung von € 12.937.578,95
aus.
Der Stadtrechnungshof empfahl dem Referat Haushaltswesen und
Controlling der MA IV, die Vollständigkeit des Haftungsnachweises per
31.12.2023 im Hinblick auf die betroffenen Haftungsübernahmen zu
überprüfen und diesen gegebenenfalls zu ergänzen. Für die Zukunft
regte der Stadtrechnungshof gegenüber der zuständigen Fachdienststelle grundsätzlich an, der Vollständigkeit des Haftungsnachweises erhöhtes Augenmerk zuzuwenden.
In der abgegebenen Stellungnahme bestätigte das Referat Haushaltswesen und Controlling der MA IV, den Haftungsnachweis per
31.12.2023 entsprechend der Anregung des Stadtrechnungshofes zu
ergänzen.
Zuordnung zu
Untergruppe
–
Empfehlung
Zu der im Haftungsnachweis per 31.12.2023 im Vergleich zu Vorjahren
neu dokumentierten Haftungsübernahme war für den Stadtrechnungshof auffällig, dass die Fachdienststelle diese Haftung in der
Untergruppe 1 – Haftungen für Kredite und Finanzinstitute auswies.
Dies im Unterschied zu allen anderen für die IIG KG bestehenden
Haftungsübernahmen, welche der Untergruppe 3 – Sonstige Wirtschaftshaftungen zugeordnet waren.
Der Stadtrechnungshof empfahl dem Referat Haushaltswesen und
Controlling der MA IV, die Unterklassen-Zuordnung der im Jahr 2023
neu dokumentierten Haftungsübernahme auch in Zusammenschau mit
den bestehenden Haftungszuordnungen zu überprüfen und
gegebenenfalls zu korrigieren.
In der abgegebenen Stellungnahme sagte das Referat Haushaltswesen und Controlling der MA IV zu, der Empfehlung des Stadtrechnungshofes in der Vorlage des Rechnungsabschlusses zu entsprechen.
Bezeichnung
Untergruppe
–
Empfehlung
In diesem Zusammenhang erwähnte der Stadtrechnungshof weiters,
dass die Unterklasse 1 im Nachweis aus seiner Sicht nicht korrekt
bezeichnet war. Gemäß der im Rahmen der VRV 2015 normierten
Anlage 6r war die Unterklasse 1 mit „Haftungen für Kredit- und
Finanzinstitute“ anstelle mit „Haftungen für Kredite und Finanzinstitute“
zu bezeichnen.
Der Stadtrechnungshof empfahl dem Referat Haushaltswesen und
Controlling der MA IV, diese Bezeichnungsdiskrepanz abzuklären und
gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem für das Buchhaltungsprogramm zuständigen Softwareunternehmen zu bereinigen.
In der abgegebenen Stellungnahme sagte das Referat Haushaltswesen und Controlling der MA IV zu, der Empfehlung des Stadtrechnungshofes in der Vorlage des Rechnungsabschlusses zu entsprechen.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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