Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-10-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.84
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Für das Jahr 2023 ermittelte der Stadtrechnungshof eine (bereinigte)
SDQ (inkl. Leasingverpflichtungen) in Höhe von 2,05 % (2022: 1,72 %)
der Abgabeneinzahlungen bzw. einen Gesamtschuldenstand in Höhe
von € 158,71 Mio. (2022: € 164,82 Mio.).
Zu seiner Berechnung für das Jahr 2023 merkte der Stadtrechnungshof
jedoch an, dass er die sich im Jahr 2023 ergebende Summe von
€ 13.852.846,80
(2022:
€ 13.322.916,53)
für
Zinsund
Tilgungszahlungen bereinigte. Dies insofern, als er den Betrag von
€ 6.000.000,00 (2022: € 6.700.000,00) aus dem Schuldendienst
herausrechnete. Dies mit der Argumentation, dass es sich bei diesen
Beträgen nicht um klassische Tilgungsleistungen handelte, sondern
vielmehr um Nachfinanzierungen bestehender Schulden der Stadt
beim GSB mittels erneuter Fremdmittelbeanspruchungen.
Die gegenüber den Vorjahren feststellbare Steigerung bei der Schuldendienstquote hatte aus Sicht des Stadtrechnungshofes im
Wesentlichen den Grund, dass Ende des Jahres 2023 bei
verschiedenen bislang tilgungsfrei gestellten Darlehen die ersten
Rückzahlungsraten zu begleichen waren. Somit gestaltete sich der zu
leistende Schuldendienst im Jahr 2023 insgesamt betrachtet im
Vergleich zum Vorjahr wiederum etwas erhöht.
Hinsichtlich eines maßgeblichen Teiles der städtischen Finanzschulden waren im prüfungsgegenständlichen Jahr 2023 weiterhin
lediglich Zinszahlungen zu leisten. Diese Darlehen beanspruchte die
Stadt nämlich als endfällige Darlehen, welche erst am Ende ihrer
jeweiligen Laufzeiten in den Jahren 2033, 2035 und 2040
zurückzuzahlen waren.
Verschuldungsdauer
in Bezug auf gesamte
Fremdmittel
(VSD)
Die Verschuldungsdauer (VSD) gibt an, wie lange die Rückzahlung der
bestehenden Fremdmittel (Finanzschulden, Verbindlichkeiten, Rückstellungen) theoretisch auf Basis des (bereinigten) Geldflusses aus der
operativen Gebarung dauert, ohne neue Investitionen zu tätigen.
Im prüfungsgegenständlichen Rechnungsjahr 2023 ließ sich eine
Verschuldungsdauer von 29,51 Jahren (2022: 9,93 Jahre) berechnen.
Die deutliche Steigerung zum Vorjahr war vordergründig mit dem
hohen (bereinigten) Geldfluss aus der operativen Gebarung des
Jahres 2022 begründet und zeigt die starke Abhängigkeit dieser Kennzahl vom Geldfluss der operativen Gebarung.
Zu dieser Kennzahl wies der Stadtrechnungshof darauf hin, dass der
größte Teil der berücksichtigen gesamten Fremdmittel auf langfristige
Personalrückstellungen (für Abfertigungen, für Jubiläumszuwendungen und für Pensionen – Säule I) entfiel. Zu den Rückstellungen für
Pensionen erwähnte der Stadtrechnungshof, dass die Stadt Innsbruck
vom Wahlrecht zur Bildung von Pensionsrückstellungen nach § 31
VRV 2015 Gebrauch machte. Die Bildung von Pensionsrückstellungen
wirkte sich bei dieser Kennzahl naturgemäß deutlich aus.
Verschuldungsdauer
in Bezug auf
Finanzschulden
(VSD)
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/5
Neben der VSD hinsichtlich der gesamten Fremdmittel berechnete der
Stadtrechnungshof auch die VSD in Bezug auf die zum jeweiligen
Jahresende bestandenen Finanzschulden.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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