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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-11-14-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

- S.34

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Diese Ausgabe – 2024-11-14-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf
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Die Kontrollabteilung empfahl dem Referat „Gemeindeabgaben –
Einziehung“ daher künftig eine Verwahrung der jeweiligen Kassen
sowie der vereinnahmten Gelder entsprechend der Kassenordnung
sowie den Vorgaben der Versicherung sicher zu stellen.
Im Anhörungsverfahren wurde mitgeteilt, dass auch dieser Punkt von
der geplanten Kassenordnung umfasst sei.
Kassenverlustentschädigung –
Empfehlung

Den mit der Führung von Kassengeschäften betrauten Bediensteten
wird im Magistrat der Stadt Innsbruck bei Vorliegen bestimmter Voraussetzung eine monatliche Kassenverlustentschädigung (Nebengebühr)
gewährt. Im Falle der geprüften Stelle betraf dies wiederum die fünf
Außendienstmitarbeiter und den Referenten.
Die Höhe dieser Kassenverlustentschädigung richtet sich hierbei nach
sog. Riskenklassen, welche von I bis V unterteilt sind. Die erwähnten
Dienstnehmer der geprüften Dienststelle erhielten im Prüfungszeitraum
hierbei die niedrigste Kassenverlustentschädigung der Riskenklasse V
ausbezahlt. Im Jahr 2024 betrug diese Nebengebühr monatlich € 14,45.
In Zusammenschau mit der Empfehlung bezüglich der Nebengebühr
„Mehrleistung Inkasso“ und aufgrund der geringen Einnahmen des
Referenten, empfahl die Kontrollabteilung auch bei der Nebengebühr
Kassenverlustentschädigung eine Evaluierung durchzuführen.
Die Stellungnahme des Amtes für Gemeindeabgaben verwies auf die
bereits erwähnte Überprüfung der Zulagen im Referat Gemeindeabgaben – Einziehung.

Außendienstzulage –
Empfehlung

Die Außendienstzulage im Bereich des Einziehungsdienstes geht auf
einen Stadtsenatsbeschluss vom 07.07.1955 zurück. Dabei wurde festgehalten, dass an Stelle der bis zu diesem Zeitpunkt gewährten Bekleidungspauschale (in Höhe von jährlich ATS 450,00) eine monatliche
Außendienstzulage in der Höhe von ATS 60,00 den Dienstnehmern
gewährt wird.
Zum Prüfungszeitpunkt wurde die Außendienstzulage den fünf Außendienstmitarbeitern und dem Referenten gewährt. Diese betrug im Jahr
2023 pro Monat € 37,42 bzw. im Jahr 2024 € 40,84 (2021: € 33,85 und
2022: € 34,87).
Die Auswertung der Kontrollabteilung mittels der Zeiterfassung ergab
dabei, dass der Referent im Jahr 2023 im Zeitraum zwischen 01.06.
und 31.12. lediglich rd. 22 Stunden im Außendienst war.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Personalwesen in diesem
Fall daher eine Evaluierung hinsichtlich dieser Nebengebühr durchzuführen.
Auch in dieser Angelegenheit wurde im Anhörungsverfahren auf die
Überprüfung der Zulagen hingewiesen.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/4

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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