Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-11-14-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf
- S.4
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3.
Die Stadt Innsbruck spricht sich grundsätzlich für die Möglichkeit eines zweigleisigen Ausbaues der Ausführung der
Regionalbahn von Technik-West bis
zur neuen Haltestelle Kranebitten aus,
wobei durch die IVB für die weitere Entscheidungsfindung im Zuge der Finalisierung der Varianten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen beizubringen
sind.
4.
Die Stadt Innsbruck spricht sich grundsätzlich für die Möglichkeit eines zweigleisigen Ausbaues der Ausführung der
Regionalbahn von Technik-West bis
zur neuen Haltestelle Kranebitten aus,
wobei durch die IVB für die weitere Entscheidungsfindung im Zuge der Finalisierung der Varianten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen beizubringen
sind.
5.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird mit
der budgetären Abwicklung der eventuell anfallenden Mehrkosten durch die
Detailplanung in Höhe von € 30.000,-beauftragt.
12.
Maglbk/84804/FWB-ÖV/2
Geschäftsordnung der Öffentlichen-Personen-Nahverkehr
(ÖPNV) - Steuerungsgruppe
Beschluss (einstimmig):
der Stadt Innsbruck und zur Optimierung
des Verwaltungsaufwandes die vorliegenden Förderungsvereinbarungen, abgeschlossen zwischen der Stadt Innsbruck als
Förderungsgeberin und dem Verein zur Förderung des Durchgangsortes für Wohnungs- und Arbeitssuchende (DOWAS),
dem Verein Frauen gegen Vergewaltigung,
dem Verein Initiative Frauen helfen Frauen,
der HO & RUCK Gebrauchtmöbel gemeinnützige GmbH, der Tiroler Kinder und Jugend GmbH, dem Verein lilawohnt, dem
Verein Mannsbilder, unabhängiger Verein
Männerzentrum in Tirol für Bildung, Begegnung und Beratung, dem Verein NEUSTART - Bewährungshilfe, Konfliktregelung,
Soziale Arbeit, dem Verein Sozial-Medizinischer Verein Tirol, dem Verein Tiroler Frauenhaus für misshandelte Frauen und Kinder, der VAGET gemeinnützige GmbH, dem
Verein für Obdachlose, dem Verein WAMS Arbeit als Sprungbrett, dem Verein Z6 - zur
Förderung von Jugendsozial-, Jugendkulturund Jugendfreizeitarbeit (Drogenarbeit Z6)
und dem Verein Z6 - zur Förderung von Jugendsozial-, Jugendkultur- und Jugendfreizeitarbeit (Streetwork Z6) als Förderungsnehmer, mit den in den jeweiligen Vereinbarungen genannten Fördersummen für den
Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027.
Die Bedeckung erfolgt über den
Fonds 429000 (Sonstige Einrichtungen und
Maßnahmen/Soziales) und die Finanzposition 1.757530 (Transfer an private Organisationen (SU).
Antrag des Stadtsenates vom 06.11.2024:
Die Stadt Innsbruck beschließt den vorliegenden Entwurf einer Geschäftsordnung für
die Öffentliche-Personen-Nahverkehr
(ÖPNV) - Steuerungsgruppe.
14.
13.
MagIbk/39221/SUB-SOZ/4
Beschluss (einstimmig):
Sozialvereine, 3-Jahres-Vereinbarungen - Neuabschlüsse 20252027; Neuaufnahme Sozialmedizinischer Verein Tirol
Antrag des Stadtsenates vom 13.11.2024:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 13.11.2024:
Der Gemeinderat beschließt zur Verbesserung der Planungssicherheit auf Seiten der
Vereine und Institutionen sowie auf Seite
GR-Sitzung 14.11.2024
MagIbk/42366/SUB-KU/2
MagIbk/42366/SUB-KU/3
Heimverein Reichenau, Akzeptierung nachträglich eingebrachter
Verwendungsnachweise
Der Gemeinderat beschließt nach § 1
Abs. 4 Subventionsordnung 2022, dass die
nach Ablauf der Nachweisfrist eingebrachten Verwendungsnachweise des Heimvereins Reichenau zu den Subventionen
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MagIbk/42366/SUB-KU/2:
€ 16.044,-- (Jahresmiete) und