Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-11-14-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

- S.6

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-6-

rund 100 Wohnungen) umzusetzen. Als
ein Standort wird das Baufeld 2 im Projekt Campagne Reichenau anvisiert.
2.

3

Der Gemeinderat beschließt, dass für
das Auswahlverfahren von BewohnerInnengruppen für Gemeinschaftswohnformen ein offenes und transparentes
Vergabeverfahren durchgeführt werden
soll.
Der Gemeinderat beauftragt die Mag.Abt. III, Stadtplanung, Mobilität und Integration, in enger Abstimmung mit der
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) mit der Erarbeitung eines
grundlegenden Konzepts für die Umsetzung von Gemeinschaftswohnformen bei städtischen Projekten, inklusive Prozedere für ein transparentes
und offenes Auswahlverfahren.

Die Bedeckung in Höhe von € 25.000,-- inklusive 20 % MwSt. erfolgt über
Fonds 031010 und das Sachkonto 728200,
Finanzstelle 151, Mittelreservierung
371000822. Davon werden maximal 60 %
(€ 16.000,--) aus dem Budget 2024 abgedeckt, der Restbetrag wird im Jahr 2025 aus
derselbigen Haushaltsstelle Fonds/Sachkonto 031010-728200 finanziert.
19.

Kommunikation und Abwicklung des Projekts erfolgen federführend über die für den
Behindertenbeirat der Landeshauptstadt
Innsbruck ressortzuständige Bgm.-Stellv.in
Mag.a Mayr.
Die Bedeckung erfolgt wie im Beschlusstext
angegeben.
20.

Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) 2021

20.1. Maglbk/885/FÖR-SOG/1/2
Förderung in der Schutzzone 3 Villensaggen
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 06.11.2024:
Die Stadt Innsbruck unterstützt
hinsichtlich der
Fenstersanierung im Erdgeschoss und
1. Obergeschoss am Gebäude mit der
Hausbezeichnung
mit einem
Baukostenzuschuss in Höhe von € 9.350,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.

MagIbk/73527/GRA-IG/23

Die Bedeckung ist durch die
HHSt. 1/363000-778200 - Altstadterhaltung
und Ortsbildpflege gegeben.

Revitalisierung und Erweiterung
Blindenwanderweg

20.2

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 13.11.2024:
Um die Revitalisierung und Erweiterung des
Blindenwanderweges im Jahr 2025 sowie
dessen Erhalt und sukzessiven Ausbau zum
Erlebnispfad für Menschen unterschiedlichster Behinderungen und Altersgruppen
in den Folgejahren ausreichend finanzieren
zu können, ist im Voranschlag 2025 ein eigenes Vorhaben unter der HHStl. 1/815000060110 in der Mag.-Abt. III, Grünanlagen,
aufzunehmen.
Im Finanzjahr 2025 sollen hierfür
€ 80.000,-- präliminiert werden. In den
Folgejahren 2026 und 2027 sollen jeweils
€ 30.000,-- und ab 2028 jeweils € 5.000,-- in
der Deckungsklasse der Mag.-Abt. III, Grünanlagen, berücksichtigt werden.

GR-Sitzung 14.11.2024

Maglbk/5040/FÖR-SOG/1/2
Förderung in der Schutzzone 2 Mariahilf-Hötting-St. Nikolaus

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 06.11.2024:
Die Stadt Innsbruck unterstützt
hinsichtlich der Sanierung Veranda
am Gebäude mit der Hausbezeichnung
mit einem Baukostenzuschuss in Höhe von € 16.060,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
Die Bedeckung ist durch die
HHSt. 1/363000-778200 - Altstadterhaltung
und Ortsbildpflege gegeben.