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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-12-12-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.17

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Gültig ab 01.01.2025

ENTGELTKATALOG 2025

(zu Punkt 11.)

I. Inanspruchnahme von Stadtgrund (öffentliches Gut und Privatgrund) und des darüber befindlichen Luftraumes

Nutzungsart

Vertragsart

Entgelt

1.

Werbeständer (max. 0,5 m²)
In Zone 1 und 2 max. 1 Ständer pro Betrieb; in Zone 3 max. 2 Ständer
pro Betrieb

Bescheid MA III –
Straßenverkehr und
Straßenrecht

Zone 1
EUR 326,–
Zone 2
EUR 196,–
Zone 3
EUR 97,–
jeweils pro Ständer und Jahr

2.

Warenständern (max. 1,5 m²)
In Zone 1 und 2 max. 1 Ständer pro Betrieb; in Zone 3 max. 2 Ständer
pro Betrieb

Bescheid MA III –
Straßenverkehr und
Straßenrecht

Zone 1
EUR 455,–
Zone 2
EUR 326,–
Zone 3
EUR 196,–
jeweils pro Ständer und Jahr

3.

Verkaufsregale
(für Obst, Gemüse und Blumen)

Bescheid MA III –
Straßenverkehr und
Straßenrecht

Zone 1
EUR 73,–
Zone 2
EUR 53,–
Zone 3
EUR 34,–
jeweils pro m² und Jahr

4.

Bauliche Anlagen oder Anlagenteile
(wie zB Geschäftsportale; Vorlegestufen; Rampen; Stützmauern;
Vordächer; Klär- und Versickerungsanlagen, Schächte und ähnliche
Anlagen; Blitzschutzanlagen)
Ausgenommen sind Balkone und Erker, für welche
Dienstbarkeitsverträge mit einer individueller Bewertung durch die MA
IV abgeschlossen werden

Nutzungsvereinbarung
(Dauer: Bestand)

EUR 1.368,– pro Anlage

5.

Markisen
(mit oder ohne Werbeaufschrift)

Nutzungsvereinbarung
(Dauer: 5 Jahre)

EUR 14,– pro Laufmeter und Jahr

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