Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-12-12-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.17
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Gültig ab 01.01.2025
ENTGELTKATALOG 2025
(zu Punkt 11.)
I. Inanspruchnahme von Stadtgrund (öffentliches Gut und Privatgrund) und des darüber befindlichen Luftraumes
Nutzungsart
Vertragsart
Entgelt
1.
Werbeständer (max. 0,5 m²)
In Zone 1 und 2 max. 1 Ständer pro Betrieb; in Zone 3 max. 2 Ständer
pro Betrieb
Bescheid MA III –
Straßenverkehr und
Straßenrecht
Zone 1
EUR 326,–
Zone 2
EUR 196,–
Zone 3
EUR 97,–
jeweils pro Ständer und Jahr
2.
Warenständern (max. 1,5 m²)
In Zone 1 und 2 max. 1 Ständer pro Betrieb; in Zone 3 max. 2 Ständer
pro Betrieb
Bescheid MA III –
Straßenverkehr und
Straßenrecht
Zone 1
EUR 455,–
Zone 2
EUR 326,–
Zone 3
EUR 196,–
jeweils pro Ständer und Jahr
3.
Verkaufsregale
(für Obst, Gemüse und Blumen)
Bescheid MA III –
Straßenverkehr und
Straßenrecht
Zone 1
EUR 73,–
Zone 2
EUR 53,–
Zone 3
EUR 34,–
jeweils pro m² und Jahr
4.
Bauliche Anlagen oder Anlagenteile
(wie zB Geschäftsportale; Vorlegestufen; Rampen; Stützmauern;
Vordächer; Klär- und Versickerungsanlagen, Schächte und ähnliche
Anlagen; Blitzschutzanlagen)
Ausgenommen sind Balkone und Erker, für welche
Dienstbarkeitsverträge mit einer individueller Bewertung durch die MA
IV abgeschlossen werden
Nutzungsvereinbarung
(Dauer: Bestand)
EUR 1.368,– pro Anlage
5.
Markisen
(mit oder ohne Werbeaufschrift)
Nutzungsvereinbarung
(Dauer: 5 Jahre)
EUR 14,– pro Laufmeter und Jahr
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