Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-12-12-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.56
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(zu Punkt 37.1)
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
Innsbruck, am 12.11.2024
_ 1 4. Nov. 2024
GR-.ATI -12.4/1.0"l4-
Gememderat und Stadtsenat
Antrag
betreffend die Aussetzung der Erhöhung städtischer Abgaben, Steuern, Gebühren und
Entgelte für das Jahr 2025
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Höhe der städtischen Abgaben, Steuern, Gebühren und Entgelte - insbesondere jene
nach der Hundesteuerordnung der Stadt Innsbruck, der Verkehrsaufschließungs- und
Ausgleichsabgaben-Verordnung, der Marktgebührenordnung der Stadt Innsbruck, der
Friedhofsgebührenordnung der Stadt Innsbruck, sowie der Abfallgebührenordnung der Stadt
Innsbruck - werden für das Finanzjahr 2025 bezüglich ihrer Höhe unverändert im Ausmaß
der für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Sätze bzw. Tarife fortgeschrieben.
Begründung:
Auch die lnnsbrucker Bevölkerung leidet unter der nach wie vor hohen Inflation und nach wie
vor hohen Lebenshaltungskosten, nicht zuletzt für Energie. Wenn schon eine finanzielle
Entlastung nicht in Sicht ist, so soll zumindest keine zusätzliche Belastung durch die
Erhöhung öffentlicher Abgaben und Steuern bewirkt werden.
Die Stadt ist daher gefordert, durch Sparen im System, wie auch durch eine massive
Reduktion im Bereich der „investiven" Gebarung ordentliche finanzielle Verhältnisse zu
schaffen, sodass ein weiterer Anschlag auf die Geldtaschen der Bürgerinnen und Bürger
vermieden werden kann.
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