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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-12-12-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.66

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Als vor einem guten Jahr, Anfang Oktober 2023, die Bundesagentur für Betreuungs- und
Unterstützungsleistungen, kurz BBU, die Aufstellung von Zelten für 100 Personen auf der Flucht in
Absam forciert hat, war für Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Georg Dornauer klar: ,,In Tirol wird es
mit mir keine Zelte zur Unterbringung von Asylwerbern geben. Das habe ich vor einem Jahr gesagt und
dazu stehe ich auch heute." Warum diese Prämisse für den Landeshauptmann-Stellvertreter und den

Bürgermeister der Stadt Innsbruck Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc für die Unterbringung von
obdachlosen Personen in Tirol nicht gilt, ist nicht überliefert.

Klar ist aber: Es braucht weitere Übergangswohnungen. Die gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften,
allen voran die Neue HeimatTirol als jeweils zur Hälfte im Eigentum des Landes und der Stadt Innsbruck
stehende Gesellschaft, mögen für diese Notwendigkeiten ein neues, bezahlbares Wohnkonzept
entwickeln und umsetzen. Geeignete Grundstücke im städtischen Bereich dürften vorhanden sein, so
könnte beispielsweise der Standort für das „Festzelt" der TSD für eine dauerhafte Bebauung mit
Übergangswohnungen in Betracht gezogen werden. Hier müssten entsprechende Gespräche mit dem
Eigentümer geführt werden.

Bed ecku ngsvorsch lag:
Die notwendigen Mittel sind den dafür vorgesehenen Budgetpositionen zu entnehmen. Im Falle der
fehlenden Bedeckung sind Umschichtungen vorzunehmen.

Innsbruck, am 14. November 2024



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