Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024-12-12-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.78

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(zu Punkt 37.11)

Stadtrat Mag. Markus Stoll

.das

KO MMst Franz Jirka
GRin Mag.a Christine Oppitz-Plörer
GRin Dr.in Birgit Winkel

,nn

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

Innsbruck, am 14. November 2024

1 4. Nov. 2024
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Gemeinderat und Stadtsenat

Antrag

Einführung einer gestaffelten Aufenthaltsabgabe, abhängig vom Zimmerpreis, zur
Erhöhung der Fairness für Gäste und Beherbergungsbetriebe

Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Gemeinderat ersucht den Stadtsenat, über die Möglichkeit zu diskutieren, die
Aufenthaltsabgabe für Gäste in Innsbruck und den zugehörigen Feriendörfern künftig
nicht pauschal, sondern in prozentualer Abhängigkeit vom Zimmerpreis zu erheben.
Der Stadtsenat soll bei positiver Befassung allenfalls den Bürgermeister oder die für
Tourismus zuständige Stadträtin beauftragen, mit diesem Vorschlag an den
Tourismusverband heranzutreten, um eine Umsetzung zu erreichen.

Begründung:

Derzeit wird die Aufenthaltsabgabe für alle Zimmerkategorien unabhängig vom
tatsächlichen Zimmerpreis erhoben. Dieses Modell benachteiligt Gäste, die in
preisgünstigeren Zimmern übernachten, und bietet gleichzeitig keine Differenzierung
nach Ausstattung oder Kategorie der Unterkunft. Eine prozentuale Berechnung der
Aufenthaltsabgabe - zum Beispiel in Höhe von 2 % des Zimmerpreises - würde für
mehr Fairness sorgen und die finanzielle Last gerechter zwischen unterschiedlichen
Gästeschichten und Zimmerkategorien verteilen.

Ein gestaffeltes Modell hätte folgende Vorteile:
1) Fairness für Gäste und Betriebe: Durch die prozentuale Staffelung wird die
Aufenthaltsabgabe an die tatsächlichen Übernachtungskosten angepasst, was
die Abgabe fairer und sozial gerechter gestaltet.
2) Höhere Einnahmen aus hochpreisigen Buchungen: Hochwertige und teurere
Unterkünfte, beispielsweise im Bereich Wellness oder 4-Sterne-Kategorie,
würden einen höheren Betrag leisten, wodurch die Stadt insgesamt von höheren
Einnahmen profitieren könnte.