Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024-12-12-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.80
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(zu Punkt 37.12)
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
1 4, Nov. 2024
GR-A-T(-135 / -"lO l ff
Gemeinderat und Stadtsenat
Antrag
Mitspracherecht der Bürgerinnen und Bürger beim Budget
sicherstellen
1nnsbruck, 14.11.2024
Der Gemeinderat möge beschließen:
1. Der Gemeinderat beschließt, dass den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt jährlich
die Möglichkeit geboten werden soll, den Voranschlag als Ganzes, sowie grafisch
und leicht verständlich aufbereitet online einzusehen. Zusätzlich soll es die
Möglichkeit und Einladung geben Rückmeldungen und Anregungen hierzu online
beizutragen.
2. Der Gemeinderat beschließt, dass die betroffenen städtischen Dienststellen sowie
die Stadtregierung dieses Recht und diese Möglichkeit in Zukunft als Einladung an
alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt proaktiv und breitenwirksam kommunizieren.
Begründung:
Das Budget ist in Zahlen gegossene Politik. Und die Bürgerinnen und Bürger sollen
diese Politik bestimmen - durch die Wahl ihrer gewählten Vertreter:innen, aber auch
durch direkte Partizipation von Ideen und Einwänden.
Laut Stadtrecht hätten die Bürger:innen beim Voranschlag eigentlich ein
Mitspracherecht. Eingebrachte Einwände müssen vom Gemeinderat auch behandelt
werden.
Bei aktuellen Jahresvoranschlag wurde allerdings offenbar tunlichst dafür gesorgt,
den Bürgerinnen und Bürgern dieses Recht zu verwehren. Die Information, dass die
Einsicht im Rathaus möglich ist, wurde bis auf die Amtstafel seitens der Stadt
nirgends kommuniziert. Nicht einmal in der Presseaussendung des Bürgermeisters
zum Voranschlag wurde auf diese Möglichkeit hingewiesen. Auch der Bürgerservice
scheint auf Nachfrage von der Stadtregierung nicht über dieses Recht der
Bürgerinnen informiert worden zu sein.
Doch selbst wer von diesem Recht der Mitsprache weiß, muss dann ins Rathaus, um
dort in der Finanzdirektion vor einem Stapel Papier mit hunderten Seiten
Zahlenreihen zu wühlen, die für Normalbürger nur sehr schwer verständlich sind.