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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025-01-23-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

- S.29

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1. Förderziel und Förderzweck
Die Stadt Innsbruck vergibt als Anerkennung für das bisherige Schaffen von Tiroler
Kunstschaffenden jährlich abwechselnd Preise für folgende Kunstzweige:
1. Bildende Kunst
2. Literatur
3. Musik
Die Preise werden an KünstlerInnen vergeben, deren bisheriges Schaffen gewürdigt werden
soll. Sie sollen dadurch die Möglichkeit erhalten, sich intensiv ihrer weiteren Arbeit widmen zu
können.
2. Bezeichnung und Preishöhe
Der im Rahmen dieser Preisvergabe vorgesehene Preis trägt die Bezeichnung: „Preis der
Landeshauptstadt Innsbruck für künstlerisches Schaffen“ mit Angabe der Jahreszahl und des
Kunstzweiges. Für den ausgeschriebenen Kunstzweig ist jährlich ein Preisgeld in Höhe von
€ 13.000,- vorgesehen. Der Preis ist nicht teilbar und wird in einem Einmalbetrag ausbezahlt.
3. Jury
Die Auswahl der/des der PreisträgerIn erfolgt durch eine unabhängige Fachjury, welche vom
Kulturamt der Stadt Innsbruck ausgewählt und eingeladen wird.
Die Jury besteht aus drei Personen, wobei ein Jurymitglied seinen Lebensmittelpunkt in Tirol
haben soll und die beiden anderen nicht. Für jeden Kunstzweig wird die Jury neu
zusammengesetzt. Höchstens ein Mitglied darf in der nächstfolgenden Jury dieses
Kunstzweiges erneut vertreten sein.
Die Jury soll sich je nach Kunstzweig aus folgenden Fachleuten zusammensetzen:
Bildende Kunst: Bildende KünstlerInnen und/oder
Kunstvermittlung, Kunsttheorie und Ausstellungswesen

VertreterInnen

der

Bereiche

Literatur: SchriftstellerInnen und/oder VertreterInnen der Bereiche Literaturvermittlung,
Literaturwissenschaft und Literaturkritik
Musik: MusikerInnen und/oder
Musikvermittlung und Komposition.

VertreterInnen

der

Bereiche

Musikwissenschaft,

Aus Gründen der Objektivität sollen Jurymitglieder, die selbst bildende KünstlerInnen,
AutorInnen oder MusikerInnen sind, ihren Lebensmittelpunkt nicht in Tirol haben.
Die Jurymitglieder sind zur Verschwiegenheit über die nichtöffentlichen Beratungen
verpflichtet.
4. Auswahlverfahren und Rechtsweg
Die Jurymitglieder schlagen je drei Personen ihres Kunstzweiges vor, welche aufgrund ihres
bisherigen Schaffens für den Preis nominiert werden sollen und folgende Voraussetzungen
erfüllen:
Der/die KünstlerIn ist
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