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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025-01-23-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

- S.34

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Fotos der aktuellen Werke bzw. des aktuellen künstlerischen Schaffens,
v.a. von großflächigen Wandbildern/Murals (max. 5 im jpg-Format)

Mit Übermittlung der Einreichunterlagen akzeptiert der/die BewerberIn die Richtlinien für die
Gewährung des Streetart-Stipendiums durch die Landeshauptstadt Innsbruck und stimmt den
Ausschreibungsbedingungen sowie der Weitergabe der Daten aus dem Kurzlebenslauf an die
Jurymitglieder und im Falle der Zuerkennung eines Stipendiums der Veröffentlichung dieser
Daten ausdrücklich zu.
Eine neuerliche Vorlage bereits eingereichter Werke ist nicht gültig. Je Ausschreibung ist nur
eine Einreichung pro Person zulässig. Personen, die das Stipendium bereits erhalten haben,
sind zur neuerlichen Einreichung erst wieder nach sechs Jahren berechtigt.
4. Sonstige Bedingungen
Das Stipendium wird zweckgebunden für die Gestaltung eines Murals im Innsbrucker
Stadtgebiet vergeben. Allfällige Reise- und Nächtigungskosten im von der Stadt Innsbruck
vorab festgelegten Rahmen werden gesondert vergütet. Die zu gestaltende Fläche wird von
der Stadt Innsbruck zur Verfügung gestellt. Informationen zur Art der Fläche, Größe und
Beschaffenheit finden sich in der Ausschreibung und auf der Website der Stadt Innsbruck. Die
Betreuung des/der KünstlerIn vor Ort, die Anschaffung des Materials sowie die Bereitstellung
von Gerätschaften erfolgt in Kooperation mit dem Verein Underbridge Kulturverein (ZVRNummer 1680523100) oder einer/m anderen von der Stadt Innsbruck namhaft gemachten
Person/Verein. Die Kosten für Material und Gerätschaften werden von der Stadt Innsbruck in
einem vorab festgelegten Rahmen gesondert vergütet.
Für die Dauer der Umsetzung ist nach Absprache und Verfügbarkeit der KünstlerInnen
grundsätzlich maximal eine Woche vorgesehen. Eine Verlängerung der Umsetzungsfrist durch
die Stadt Innsbruck ist auf schriftlichen Antrag möglich. Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung
der Frist besteht nicht.
Der/die KünstlerIn verpflichtet sich mit dem Erhalt des Stipendiums auch zur Abhaltung eines
halbtägigen Workshops für in der Stadt Innsbruck wohnhafte Kinder und Jugendliche.
5. Jury und Auswahlverfahren
Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums erfolgt durch eine unabhängige Fachjury,
welche vom Kulturamt der Stadt Innsbruck ausgewählt und eingeladen wird.
Die Jury besteht aus drei Personen, wobei ein Jurymitglied seinen Lebensmittelpunkt in
Innsbruck haben soll und die beiden anderen nicht. Die Zusammensetzung der Jury wechselt
biennal, wobei ein Mitglied auch im folgenden Turnus noch einmal als Jurymitglied vertreten
sein darf. Die Jury soll sich nach Möglichkeit sowohl aus KünstlerInnen als auch aus
VertreterInnen der Bereiche Kunstkritik, städtischer Verwaltung und Architektur
zusammensetzen. Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums erfolgt in einer
nichtöffentlichen Jurysitzung. Ausgewählt wird aus allen vollständigen und gültig eingereichten
Anträgen.
Das Juryverfahren ist zweistufig angelegt und kann sowohl in Präsenz als auch als OnlineSitzung abgehalten werden. Im ersten Schritt wählt die Jury aus allen vollständigen und

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