Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025-01-23-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

- S.5

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-5-

tel und wird dem Gemeinderat zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt.
Der Gedenkort als solcher kann unabhängig der Umsetzung von Projektphase 2 besucht und erfahren werden.
3.

4.

5.

Der Gemeinderat beauftragt und ermächtigt den Stadtmagistrat Innsbruck
mit der Ausschreibung/Beschaffung aller im Rahmen der Projektphase 1 anstehenden Leistungen gemäß den
vergaberechtlichen Bestimmungen und
der Vergabeorganisation bei der Stadt
Innsbruck.
In Abweichung von der Vergabeorganisation bei der Stadt Innsbruck (Gemeinderatsbeschluss vom 12.07.2012)
nimmt der Gemeinderat das Honorarangebot der Werkgemeinschaft Bablick-Denzer-Machat-Zschiegner, FranzFischer-Straße 31, vom 14.01.2025 für
geistig-schöpferische Leistungen und
Planungshonorare für Projektphase 1
mit der Auftragssumme von € 99.975,-zuzüglich Mehrwertsteuer (entspricht
€ 119.970,-- brutto) an. Die Vorständin
der Mag.-Abt. V, Kultur, wird gemäß
§ 42 Abs. 2 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) ermächtigt,
aus Gründen der Einfachheit, Raschheit und Zweckmäßigkeit die Bezug habenden Urkunden zu unterfertigen.
Die zuständigen Dienststellen werden
zur Einleitung der erforderlichen Behördenverfahren ermächtigt und damit beauftragt, die für die Umsetzung des Pavillons notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen (z. B. Änderung
des Flächenwidmungsplanes und Erstellung eines Bebauungsplanes) auszuarbeiten.
Da für die Behördenverfahren längere
Bearbeitungszeiträume angenommen
werden, dient dies als Vorbereitungsmaßnahme für Projektphase 2, sollte
diese zur Umsetzung kommen.

6.

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis,
dass mit derzeitigem Planungsstand
bei Vollausbau (Projektphase 1 und 2)
laufende Kosten für die Wartung des
Gedenkortes (Grünanlagen und digitale

GR-Sitzung 23.01.2025

Inhalte) in Höhe von € 32.000,-- brutto
pro Jahr zu erwarten sind.
Finanzielle Auswirkungen (Bruttobeträge):
Einmalige Kosten:
Für Projektphase 1 (Basiselemente)
-

€ 839.814,-- (aus städtischen Mitteln
für 2025 € 675.000,--; für 2026
€ 165.000,--)

-

€ 107.976,60 Reserve von 15 % (gedeckt durch Fördergelder)

Gesamt: € 947.790,60
Laufende bzw. Folgekosten/Jahr:
-

Die Pflege der Grünanlage erfolgt aus
dem laufenden Budget. Die derzeitigen
Kosten der bereits bestehenden Grünfläche betragen pro Jahr € 2.640,-(€ 1,20 pro m²). Nach Errichtung des
Gedenkortes werden die Kosten pro
Jahr mit € 22.000,-- brutto (€ 10,-pro m²) geschätzt. Damit ergeben sich
geschätzte jährliche Mehrkosten von
€ 19.360,--.

-

Die Kosten für die Wartung der digitalen Inhalte, das Begleitprogramm und
die jährlichen Reinigungs- und Instand
haltungskosten werden auf € 10.000,-geschätzt.

-

Für allenfalls spätere Ergänzungen von
Namenssteinen entsprechend historischer Aufarbeitung sind die Kosten von
bis zu € 5.000,-- je Stein anzunehmen.

Die Bedeckung für Projektphase 1 (Basiselemente) erfolgt über den Fonds 362000
(Vorbezeichnung Kultur) und das Sachkonto 050100 (Sonderanlagen IA), Haushaltsprogramm P2025_GEDENKORTREICHENAU.