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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025-01-23-GR-Kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

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15.

MagIbk/90775/SP-BB-WI/1

18.

Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. WI-B59, Wilten, Bereich Leopoldstraße 43 (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. WI-B2), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2022
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.01.2025:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
16.

MagIbk/73098/SP-FW-HU/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HU-eF02, Hungerburg,
Bereich Höhenstraße 129, gemäß
§ 36 TROG 2022

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.01.2025:

Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. SA-B24, Saggen, Bereich
Rennweg 14 (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. SA-B1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2022
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.01.2025:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
19.

MagIbk/61663/SP-BB-HU/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HU-B10, Hungerburg, Bereich Höhenstraße 129 (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. HU-B5), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2022

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.01.2025:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.

MagIbk/78198/SP-FW-HU/1
Flächenwidmungsplan Nr. HUeF01, Hungerburg, Bereich Gramartstraße 23, gemäß § 36
TROG 2022

Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 68 iVm § 63 TROG 2022 beschlossen.
17.

MagIbk/92726/SP-BB-SA/1

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.01.2025:
Der oben genannte Plan wird gemäß § 68
iVm § 63 TROG 2022 beschlossen.
20.

MagIbk/72783/SP-FW-WI/1
Flächenwidmungsplan Nr. WIeF01, Wilten, Bereich um St. Bartlmä 2 und 2a, Gp. 641 sowie Teilflächen der Gpn. 640, 1883, 641,
2011 und 2012, alle KG Wilten

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und
FRITZ, 9 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.01.2025:
Der oben genannte Plan wird gemäß § 68
iVm § 63 TROG 2022 beschlossen.

GR-Sitzung 23.01.2025