Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-05122013.pdf
- S.3
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Beratungsmehraufwand: € 2.300,-Gehaltsnachzahlungen: € 6.800,-Fortwirkende Gehaltserhöhungen für
die Jahre 2014 und 2015 (jeweils
€ 10.000,--):
€ 20.000,--.
2.
Zur Finanzierung der im Jahre 2013
anfallenden Kosten (Beratungsaufwand
€ 2.300,--, Gehaltsnachzahlung
€ 6.800,--) wird ein Nachtragskredit aus
Vp. 1/429000-757330 genehmigt. Die
budgetäre Bedeckung erfolgt durch
Mehreinnahmen aus der Kommunalsteuer.
3.
Die Mag. IV, Finanzverwaltung und
Wirtschaft, wird beauftragt, die notwendigen Veranlassungen zu treffen.
9.
Aufhebung der Sperre der gebundenen Ausgabe (GA) für 2013,
Vp. 1/899300-755200, Gestellungsbetrieb
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Finanzen,
Subventionen und Beteiligungen vom
25.11.2013:
Der Ansatz 2013 der gebundenen Ausgabe
(GA), Vp. 1/899300-755200 (Gestellungsbetrieb), wird freigegeben.
10.
Nachtragskredit zum ordentlichen
Haushalt 2013
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Finanzen,
Subventionen und Beteiligungen vom
25.11.2013:
Das Nachtragskreditansuchen zum ordentlichen Haushalt 2013 zu Vp. 1/240000430000 (Kindergärten Lebensmittel), in der
Höhe von € 80.000,-- wird gewährt.
11.
Subventionsansuchen 2013
Beschluss (einstimmig):
Anträge des Ausschusses für Finanzen,
Subventionen und Beteiligungen vom
25.11.2013
Die Subventionsansuchen werden gemäß
Beilage genehmigt.
GR-Sitzung 5.12.2013
12.
III 13291/2013
Entwurf des Bebauungsplanes
und des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AL - B43, Arzl, Bereich westlich Kreuzgasse und
nördlich ÖBB, gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2011
Beschluss (einstimmig; bei Stimmenthaltung
von SPÖ; 6 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
26.11.2013:
Die Auflage des Entwurf des Bebauungsplanes und des ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AL - B43, Arzl, Bereich westlich
Kreuzgasse und nördlich ÖBB, gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechenden Erlassung des Bebauungsplanes gefasst,
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person
oder Stelle abgegeben wird.
13.
III 13292/2013
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. HA
- Ö34, Höttinger Au, Bereich Fürstenweg Nr. 166 (als Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2002), gemäß
§ 32 TROG 2011
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
26.11.2013:
Die Auflage des Entwurfs des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. HA - Ö34, Höttinger Au, Bereich Fürstenweg Nr. 166 (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO}
2002), gemäß § 32 TROG 2011, wird beschlossen.