Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-08112012.pdf
- S.24
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Betriebsmittelrücklage
Die Betriebsmittelrücklage blieb im Jahr 2011 wie in den Vorjahren mit
€ 14.534,57 unverändert bestehen und hatte somit das gesetzlich vo rgesehene Ausmaß nicht erreicht. Mit dem Gesetz vom 06.10.2011, mit
dem das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 geändert
worden ist, wurden jedoch die Bestimmungen betreffend die Bildung
einer Betriebsmittelrücklage und deren Zuführung aufgehoben. Diese
Bestimmung trat mit dem Beginn der Funktionsperiode des nach dem
Tag seiner Kundmachung nächsten neu gewählten GR (Mitte April
2012) in Kraft.
Erneuerungsrücklage
Im Jahr 2011 war der Erneuerungsrücklage ein Betrag in Höhe von
€ 1,0 Mio. zugeführt worden. Nachdem keine diesbezüglichen Rückl agenentnahmen erfolgt sind, stand zum 31.12.2011 ein Betrag in der
Höhe von rd. € 8,3 Mio. zu Buche.
Sonderrücklage
„Garagen-Stellplätze“
Die Sonderrücklage „Garagen-Stellplätze“ erhöhte sich im Jahr 2011
um rd. € 96,0 Tsd. auf insgesamt ca. € 394,1 Tsd. Der jährliche Zugang
hat der Höhe der Ist-Einnahmen auf der Vp. „Interessentenbeiträge
Par. 9 Abs. 4 TBO“ im Unterabschnitt „Gemeindestraßen“ zu entsprechen; dies war im Jahr 2011 auch der Fall.
Sonderrücklage
„Universität“
Im Wirtschaftsjahr 2011 hat die Haushaltsrücklage „Universität“ eine
Zuführung von € 400,0 Tsd. erfahren, womit der Stand dieser Rücklage
zum 31.12.2011 insgesamt € 1,4 Mio. betragen hat.
Die Zuführung ist auf den vom GR in seiner Sitzung vom 09.12.2010
einstimmig gefassten Beschluss zurückzuführen, der bestehenden
Sonderrücklage „Universität“ jährlich einen Beitrag in der Höhe von
€ 400,0 Tsd. zuzuführen. Die Verwendung dieser Rücklagenzuführung
ist zweckgebunden und für Baukostenzuschüsse im Zusammenhang
mit den Infrastrukturausgaben der Innsbrucker Universitäten gem. Universitätsgesetz 2002 vorgesehen.
Sonderrücklage
„Straßen- und
Regionalbahn“
Der Sonderrücklage „Straßen- und Regionalbahn“ wurde im Jahr 2011
ein Betrag von € 3,0 Mio. entnommen.
Aufgrund budgetpolitischer Faktoren hat die Stadt Innsbruck von den
ihr für die Jahre 2010 und 2011 gewährten MÖST-Mitteln einen Betrag
im Ausmaß von je € 1,5 Mio. zurückbehalten und im OH der betreffenden Jahre als Einnahme verbucht. Gemäß ÖPNV-Vertrag 2008 gebühren diese Mittel jedoch der IVB. Zur Bedeckung der dadurch entstandenen Mehrausgabe von gesamt € 3,0 Mio. hat der GR in seiner Si tzung vom 15.12.2011 der Auflösung der Haushaltsrücklage „Straßenund Regionalbahn“ um den in Rede stehenden Betrag zugestimmt.
Sonderrücklage
„Bildungs- und
Kulturbau“
Die Haushaltsrücklage „Bildungs- und Kulturbau“ in Höhe von € 2,9
Mio. war bereits im Jahr 2004 vorausschauend zur Finanzierung von
Kulturprojekten eingerichtet worden. Zum Ende des Wirtschaftsjahres
2011 standen hierfür rd. € 6,4 Mio. zur Verfügung.
Sonderrücklage
„Bedeckung AOH“
Zur Bedeckung der unbedingt notwendigen Überträge aus dem AOH
2011 in den AOH 2012 hat der GR in seiner Sitzung vom 29.03.2012
eine Zuführung an die Haushaltsrücklage „Bedeckung AOH“ in Höhe
von € 0,3 Mio. genehmigt. Somit hat sich der Rücklagenstand zum
Stichtag 31.12.2011 auf insgesamt rd. € 2,9 Mio. belaufen. Eine Rüc klagenentnahme im Jahr 2011 ist nicht vorgenommen worden.
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Zl. KA-06265/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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