Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-08112012.pdf

- S.28

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Bezüglich der Honorierung der Produktverantwortung hat sich der damalige Bürgermeister im Hinblick auf die seinerzeit geplante generelle
Neuordnung der Zulagen und Nebengebühren der städt. Mitarbeiter
(sog. „Verhandlungskorb 3“) und einem noch zu verhandelnden Prämiensystem gegen die Schaffung einer eigenen Zulage für Referenten
ausgesprochen. Zur Forderung der Personalvertretung, im Rahmen
dieses Prämiensystems für die Abgeltung der besonderen Verantwortung der Referenten vorweg einen Sockelbetrag in der Höhe von monatlich 5 % des Bezugsansatzes eines Beamten der Dienstklasse V,
Gehaltsstufe 2 (1996: ATS 1.170,00 bzw. rd. € 85,00), einzuführen,
signalisierte der Bürgermeister Gesprächsbereitschaft. Der Sockelbetrag sollte jedoch im Rahmen der Gespräche über die Ausgestaltung
des Prämiensystems noch ausverhandelt werden und dann rückwirkend ab 01.02.1996 zur Auszahlung kommen.
Auf der Basis eines Amtsvorschlages des Amtes für Personalwesen
vom 25.11.1996 und einer darauf fußenden Entscheidung des Bürgermeisters wurde den Referenten schließlich für das Jahr 1996 ein Betrag in der Höhe von ATS 18.000,00 brutto (€ 1.308,11) als einmalige
Belohnung im Sinne der Nebengebührenverordnung (§ 7 Abs. 1) zugestanden. Die vorgeschlagene Form der Abgeltung für Produktverantwortliche (Referenten) hat der Stadtsenat in seiner Sitzung vom
27.11.1996 zur Kenntnis genommen.
Nachdem das Procedere der einmaligen Belohnung bis einschließlich
2000 praktiziert worden war, kam es im Jahr 2001 über Anregung des
Amtes für Personalwesen vom 12.10.2001 zu einer Neugestaltung der
Referentenentschädigung insofern, als diese rückwirkend mit Jahresbeginn 2001 auf eine monatliche Auszahlung umgestellt worden ist. Da
die bisher gewährte Jahresbelohnung, welche auf Monate umgelegt
einem Betrag von ATS 1.500,00 (€ 109,00) entsprach, seit Anbeginn
unverändert geblieben ist, wurde dem Bürgermeister vorgeschlagen,
die Entschädigung rückwirkend zum 01.01.2001 auf ATS 2.000,00
(€ 145,34) anzuheben und die Auszahlung als Nebengebühr unter dem
Titel „Mehrleistungsvergütung für Referententätigkeit“ 12 mal pro Jahr
und ohne, dass diese ruhegenussfähig ist, vorzunehmen. Gleichzeitig
wurde für das Jahr 2002 eine Neuregelung der Nebengebührenverordnung angekündigt, in deren Rahmen die gegenständliche Mehrleistungsvergütung neuerlich diskutiert werden sollte.
Ein entsprechender schriftlicher Vermerk über die Zustimmung des
Bürgermeisters zur empfohlenen Vorgangsweise war nicht aktenkundig, allerdings wurde sämtlichen Referenten mittels Mail des Amtes für
Personalwesen vom 05.11.2001 mitgeteilt, dass sie aufgrund einer
Entscheidung des Bürgermeisters rückwirkend ab 01.01.2001 für die
Dauer ihrer Produktverantwortung eine Mehrleistungsvergütung für
qualitative und quantitative Mehrleistungen in Höhe von monatlich
ATS 2.000,00 brutto (€ 145,34) erhalten würden.
Aus der Sicht der Kontrollabteilung war dazu zu bemerken, dass für die
im Jahr 2001 erfolgte Neuregelung der Referentenentschädigung in
Form der Gewährung einer monatlichen Zulage im Lichte des IGBG
1970 eine verordnungsmäßige Festlegung durch den GR erforderlich
gewesen wäre.

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Zl. KA-06265/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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