Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-11072013.pdf

- S.22

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Beschluss StS-Sitzung
vom 02.12.1998

In der für den StS-Beschluss relevanten Vorlage des Amtes für Hochbau-Planung vom 06.11.1998 wurde insgesamt darauf hingewiesen,
dass das Gesamtprojekt ein Gebäude mit 5 Vollgeschossen und folgender Nutzungszuordnung vorsah:






Vereinsräume, Tiefgarage und Hausnebenräume im Untergeschoss
Kindergarten im Erdgeschoss
Schülerhort im 1. Obergeschoss
10 Studentenwohnungen (für insgesamt 36 Plätze) im 2. und 3.
Obergeschoss
Wohnheim der Lebenshilfe mit Terrasse im 4. Obergeschoss

Zum Inhalt der StS-Vorlage wurde angemerkt, dass beabsichtigt wäre,
die Nutzungsbereiche der Lebenshilfe Tirol, der Studentenwohnungen
und der Vereinsräume über die GVI abzuwickeln und dass die Projektgenehmigung hinsichtlich dieser Räumlichkeiten daher durch den Verwaltungsausschuss der GVI zu erfolgen habe. Der durch den StS zu
fassende Beschluss bezog sich daher auf die Bereiche des Kindergartens und des Schülerhortes. Die geschätzten Errichtungskosten (ohne
Einrichtung) betreffend die Räume für den Kindergarten und den Schülerhort beliefen sich der Amtsvorlage zufolge auf eine Summe von netto
ca. ATS 26,2 Mio.
Beschluss Sitzung
des Verwaltungsausschusses der GVI
vom 07.12.1998

In der Vorlage für den Beschluss im Verwaltungsausschuss der GVI
vom 24.11.1998 wurde unter Bezugnahme auf das Gesamtprojekt darauf hingewiesen, dass die Bereiche Vereinsräume inkl. Tiefgarage im
Untergeschoss, 10 Studentenwohnungen im 2. und 3. Obergeschoss
sowie Wohnheim der Lebenshilfe Tirol samt Terrasse im 4. Obergeschoss über die GVI abgewickelt werden. Insofern bezog sich der zu
fassende (Projekt-)Beschluss auf diese Bereiche. Von den geschätzten
Errichtungskosten für das Gesamtprojekt in Höhe von damals netto ca.
ATS 62,2 Mio. entfiel auf die über die GVI zu errichtenden Bereiche ein
Kostenanteil von ca. netto ATS 36,0 Mio.
3 Finanzierung Studentenwohnungen und Wohnheim Lebenshilfe
3.1 Förderung für Studentenwohnungen durch den Bund
3.2 Finanzierungsaufstellung

Vertrauliche Behandlung des Berichtsteiles Punkt 3

Gemäß Beschluss des gemeinderätlichen Kontrollausschusses in seiner Sitzung vom 27.06.2013 ist der Berichtsteil Punkt 3 in der nicht
öffentlichen Sitzung des Gemeinderates zu behandeln.
4 Mietzins für das Studentenheim
4.1 Ursprüngliche Mietzinsberechnung
4.2 Mietzinsvorschreibungen seit Mietvertragsbeginn
4.3 Erforderliche Anpassungen der Mietzinsvorschreibung

Vertrauliche Behandlung des Berichtsteiles Punkt 4

Gemäß Beschluss des gemeinderätlichen Kontrollausschusses in seiner Sitzung vom 27.06.2013 ist der Berichtsteil Punkt 4 in der nicht
öffentlichen Sitzung des Gemeinderates zu behandeln.

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Zl. KA-04838/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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