Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-11102012.pdf
- S.51
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Gesamter Text dieser Seite:
Zl. KA-01447/2012
BERICHT ÜBER DIE STICHPROBENARTIGE EINSCHAU
IN DIE LIEGENSCHAFTSVERWALTUNG
DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die stichprobenartige Einschau in die
Liegenschaftsverwaltung der Stadtgemeinde Innsbruck, eingehend
behandelt und erstattet mit Datum vom 20.09.2012 dem Gemeinderat
folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 12.07.2012, Zl. KA-01447/2012,
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Prüfauftrag/-umfang
Prüfkompetenz und
Prüfgegenstand
Gemäß den Bestimmungen des § 74 Abs. 2 lit. a des Stadtrechtes der
LH Innsbruck 1975 obliegt der Kontrollabteilung die Prüfung der Gebarung der Stadt und ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen. In Wahrnehmung dieser Agenden und in Anlehnung an § 74 c leg. cit. hat die
Kontrollabteilung eine Einschau in das Referat Liegenschaftsangelegenheiten – verbunden mit einer schwerpunktmäßigen Prüfung im Hinblick auf die Verwaltung unbebauter, städtischer Grundstücke im Gewerbe- und Industriegebiet Mühlau – vorgenommen.
Gender-Hinweis
Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass die in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer geschlechtsspezifischen Form formuliert worden sind und gleichermaßen für Frauen und
Männer gelten.
Anhörungsverfahren
Das gemäß § 52 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Allgemeine Bemerkungen
2.1 Ausgliederung der städt. Immobilienverwaltung
Gründung der Innsbrucker Immobiliengesellschaften
Im Jahr 2003 wurde die gesamte städt. Immobilienverwaltung zusammengefasst und einschließlich zuzuordnender Rechtsangelegenheiten
in die neu gegründeten Innsbrucker Immobiliengesellschaften ausgegliedert. Die in diesem Zusammenhang vom Gemeinderat damals vorgegebenen Ziele lagen u.a. in der Schaffung einer straffen Organisation mit klar definierten Kompetenzen, Verantwortungen und Funktionen sowie in der Nutzung von Rationalisierungspotentialen und in der
Erzielung positiver Synergieeffekte.
Einbringung von
Vermögenswerten
Im Zuge der Ausgliederung hat die Stadtgemeinde Innsbruck erhebliche Vermögenswerte in Form von konkret bezeichneten Liegenschaften in das Eigentum der IIG & Co KG übertragen. Daneben sind andere
(bebaute und unbebaute) Liegenschaften im direkten Eigentum der
Stadt verblieben, zu deren Verwaltung und gewerblichen Tätigkeit die
IISG gegründet worden ist.
Zl. KA-01447/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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