Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-11102012.pdf

- S.53

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MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung realisieren
lassen. In diesem Zusammenhang mussten auch der Geschäftsbesorgungsvertrag sowie die Magistratsgeschäftsordnung geändert werden.
Beschlussfassung durch Nach entsprechenden Vorberatungen des Stadtsenates hat der Geden Gemeinderat
meinderat schließlich am 22.10.2009 die Rückführung der Agenden

und die Neufassung des Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen der
Stadt Innsbruck und der IISG mehrheitlich beschlossen.
Änderung der
Geschäftseinteilung

Mit Verfügung der damaligen Bürgermeisterin wurde die Geschäftseinteilung der Magistratsgeschäftsordnung mit Wirkung vom 01.11.2009
abgeändert und die Aufgaben des im Amt für Finanzverwaltung und
Wirtschat der MA IV installierten Referates mit der Bezeichnung
„Rechtsberatung/Liegenschaftsverwaltung“ definiert.

Neuerliche Änderung
der Geschäftseinteilung

Durch den starken rechtlichen Bezug der rückgeführten Geschäftsbereiche erschien in weiterer Folge eine organisatorische Anbindung an
die Rechtsabteilung geeigneter. Aus diesem Grund wurde mit Weisung
der Bürgermeisterin ab 01.01.2011 eine neuerliche Änderung der Geschäftseinteilung und Aufbauorganisation des Magistrates der Stadt
Innsbruck verfügt und die Aufgaben des Referates „Rechtsberatung/Liegenschaftsverwaltung“ aus dem Amt Finanzverwaltung und
Wirtschaft der MA IV in den Bereich der MA I in das Amt für Präsidialangelegenheiten und der Referatsbezeichnung „Liegenschaftsangelegenheiten“ transferiert.
2.3 Personelle Maßnahmen

Feststellung des Personalbedarfes

Das Amt für Personalwesen hat den Bedarf des neuen Referates an
Dienstposten nach der Reorganisation mit 5,75 Stellen und zwar mit




2,50 Dienstposten der Wertigkeit A/ZV/VII (rechtskundiger
Dienst)
2,75 Dienstposten der Wertigkeit B/ZV/VI (Sachbearbeitung)
und
0,50 Dienstposten der Wertigkeit C/I-IV (Schreibdienst)

veranschlagt.
Besetzung der Dienstposten

Die Besetzung dieser Dienstposten erfolgte teilweise mit Mitarbeitern,
die bereits vor der Rückführung der Rechtsabteilung und Grundstücksverwaltung in die Stadtverwaltung in diesem Bereich tätig waren. Zu
diesem Zweck wurden drei städt., ehemals der IIG & Co KG zur Dienstleistung zugewiesen, rückgeführt und der neu eingerichteten Dienststelle zugeteilt. Ihre besoldungsrechtliche Stellung blieb dadurch unverändert.

Einstellung von KGPersonal

Zwei weitere ehemals städt. Bedienstete der VGr. A und B, welche
zwischenzeitlich in die IIG & Co KG optiert hatten, sind per 01.11.2009
wieder in den städt. Dienst eingestellt worden. Ihre Anstellung erfolgte
nach den Bestimmungen des I-VBG unter Beibehaltung ihrer früheren,
vor der seinerzeitigen Auflösung ihrer Dienstverträge zur Stadt Innsbruck bestandenen, Vorrückungsstichtage und unter voller Anrechnung
ihrer Dienstzeiten bei der IIG & Co KG. Sie kamen allerdings in den
Genuss einer finanziellen Besserstellung insofern, als ihnen die Differenz auf ihren bisherigen, höheren Bruttobezug bei der IIG & Co KG

Zl. KA-01447/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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