Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-11102012.pdf
- S.56
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Wahrnehmung von Parteirechten in Verwaltungsverfahren, welches
die Teilnahme an jenen Verhandlungen, an denen der Stadt Innsbruck aus ihrem Liegenschaftsbesitz Parteirechte zustehen (z.B.
Baurecht, Wasserrecht, Forstrecht, Luftverkehrsrecht, etc.), beinhaltet.
Kostenzuordnung
In der Kostenrechnung werden die Aufwendungen des Referates Liegenschaftsverwaltung auf drei Kostenträger aufgeteilt, welche sich mit
den Produkten des Referates decken.
Personalausstattung
Die Agenden des Referates wurden zum Prüfungszeitpunkt von 6 Mitarbeitern bewerkstelligt, wovon 2 auf Basis Teilzeit beschäftigt waren.
Ein Mitarbeiter befand sich seit rd. 8 Monaten im Langzeitkrankenstand
und stand dem Referat daher nicht zur Verfügung. Diesbezüglich ist
jedoch im Verlaufe der Prüfung eine personelle Ersatzlösung getroffen
worden.
Daneben konsumierte eine Bedienstete mit einer Verpflichtung von 20
Wochenstunden Karenzurlaub, deren Dienstposten im Sinne des Mutterschutzgesetzes freizuhalten war.
Kostenrechnung
Mit Hilfe der Kostenrechnung ist es möglich, die mit der Erbringung von
Leistungen verbundenen Kosten und Erlöse je Produkt und je Dienststelle transparent darzustellen.
Kostenträgerrechnung
Im Rahmen der Kostenträgerrechnung werden die Kosten nach dem
Verursacherprinzip auf Kostenträger, das sind jene Leistungen, die in
einer Dienststelle bewerkstelligt werden, zugerechnet.
Kostenträger
Für die Aufwendungen des Referates Liegenschaftsangelegenheiten
sind drei Kostenträger, nämlich
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Erwerb und Veräußerung von Liegenschaften
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Rechtseinräumung an städt. Liegenschaften und
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Wahrnehmung von Parteirechten in Verwaltungsverfahren
definiert.
Personalkosten und
Personalkostenumlegung
Der größte Kostenverursacher sind die Personalkosten. Von den laut
vorläufiger Kostenträgerrechnung 2011 dem Referat Liegenschaftsangelegenheiten zugerechneten Gesamtkosten entfielen 71,4 % auf Personalkosten.
Die Personalkostenumlegung der Referatsbediensteten erfolgt über die
KLR auf der Grundlage der dem Referat zugeordneten Kostenträger
und richtet sich nach der zeitlichen Beanspruchung der Bediensteten
laut Prozessmonitor. Die Gesamtpersonalkosten 2011 des Referates
Liegenschaftsangelegenheiten (ohne Berücksichtigung der Overheadkosten) sind zu 32,6 % auf den Kostenträger „Erwerb und Veräußerung
von Liegenschaften“, zu 64,7 % auf den Kostenträger „Rechtseinräumung an städt. Liegenschaften“ und zu 2,7 % auf den Kostenträger
Zl. KA-01447/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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