Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-11102012.pdf
- S.67
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In Bezug auf die Bewirtschaftung der Teilfläche II des Grundstückes
Nr. 248/1 stellte die Kontrollabteilung fest, dass diese Grundstücksfläche seit dem Jahr 2009 bis zum Prüfungszeitpunkt April 2012 keiner
Verwertung zugeführt werden konnte.
Lokalaugenschein
Darüber hinaus hat die Kontrollabteilung im Rahmen eines im März des
Jahres 2012 durchgeführten Lokalaugenscheines festgestellt, dass die
gegenständliche Grundstücksfläche von Dritten u.a. als Abstell- (LKW)
und Lagerfläche (Schotter, Kies, Gartenabfälle, etc.) benutzt wurde.
Zudem zeigte die Besichtigung, dass nicht nur auf der Teilfläche II des
Gst. Nr. 248/1, sondern auch auf Teilflächen der westlich angrenzenden Liegenschaften Nrn. 284 und 285 Bodenregulierungsmaßnahmen
(Aufschüttung und Schotterung) durchgeführt worden sind.
6.6 Grundstücke Nrn. 284, 285, 286, 287/1 und 290
(Dr.-Franz-Werner-Straße)
Grundstücksdaten
Die Stadt Innsbruck ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaften in den EZ 49, 171, 100 und 99 GB 81121 Mühlau, zu deren
Gutsbestand u.a. die Grundstücke Nrn. 284, 285, 286, 287/1 sowie 290
mit einem Gesamtflächenausmaß von 3.777 m² gehören.
In der Vermögensrechnung der Stadtgemeinde Innsbruck für das 2010
sind sämtliche angeführte Grundstücke mit der Benützungsart „landwirtschaftlich genutzt“ ausgewiesen und mit einem Betrag von insgesamt € 774.641,91 bewertet.
Anerkennungszins
Mit Kaufvertrag vom 14.10.1993, Zl. IV-1284/1993, hat die Stadt Innsbruck neben den in der Tabelle ausgewiesenen Grundstücken u.a.
auch die Gste. Nrn. 288 und 292 im Gewerbe- und Industriegebiet
Mühlau käuflich erworben. Sämtliche Grundstücke wurden bis zum
Verkauf der Liegenschaften an die Stadt Innsbruck landwirtschaftlich
genutzt. Auf Ansuchen des damaligen Pächters wurden diesem sämtliche angeführten Liegenschaften weiterhin zur landwirtschaftlichen Nutzung überlassen. Für diese prekaristische Grundüberlassung wurde ein
jährlicher Anerkennungszins in der Höhe von ATS 600,00 bzw. € 43,60
vereinbart. Zusätzlich war vom Prekaristen eine Pauschale für die anteilsmäßige Grundsteuer von jährlich ATS 56,00 bzw. € 4,07 zu bezahlen.
Im Zuge des in den Jahren 1997 und 1998 erfolgten Ausbaus der
Dr.-Franz-Werner-Straße (definierter Endtermin zur Fertigstellung:
30.09.1998) sind dem Pächter die in Rede stehenden Grundstücksflächen unentgeltlich überlassen worden. Zudem konstatierte die Kontrollabteilung, dass der Stadt Innsbruck aus diesem Bestandverhältnis
auch in den darauffolgenden fünf Jahren (1999 bis 2004) keine Einnahmen zugeflossen sind. Erst im Jahr 2005 wurde die Überlassung
der in Rede stehenden Grundstücke zur landwirtschaftlichen Nutzung
neu geregelt. Dabei ist der Vertragsgegenstand um die Grundstücke
Nrn. 288 und 292 verkleinert worden. Für die jederzeit widerrufliche
Gestattung ist ein jährlicher Anerkennungszins von € 1,00 vereinbart
worden.
Zl. KA-01447/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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