Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-11102012.pdf
- S.7
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wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.
28.
III 9425/2012
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. PR - F10, Pradl, Bereich Teilfläche der Gp.1711/5
sowie Teilfläche der Gp. 1740/39,
beide KG Pradl, (als Änderung
der Flächenwidmungspläne Nr.
PR - F5 und Nr. 80/in), gemäß §
36 Abs. 2 TROG 2011
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
2.10.2012:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. PR - F10, Pradl, Bereich Teilfläche der Gp. 1711/5 sowie Teilfläche der Gp. 1740/39 beide KG Pradl,
(als Änderung der Flächenwidmungspläne
Nr. PR - F5 und Nr. 80/in), gemäß § 36
Abs. 2 Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) 2011der
Be-schluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigte Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.
GR-Sitzung 11.10.2012
29.
III 6122/2012
Flächenwidmungsplan Nr. AL F42, Arzl, Bereich Siedlungsgebiet östlich Eggenwaldweg,
nördlich Johannesgasse und
Rumer Straße, Moserfeld/Exerzierweg Süd sowie
Landwirtschaftliche Teilwidmungen am Exerzierweg (als teilweise oder gänzliche Änderung der
Flächenwidmungspläne Nr. AL F1, Nr. AL - F6, Nr. AL - F8, Nr.
AL - F30, Nr. AL - F36), gemäß §
36 Abs. 2 sowie § 111 Abs. 4
TROG 2011
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
2.10.2012:
Der Flächenwidmungsplan Nr. AL - F42,
Arzl, Bereich Siedlungsgebiet östlich Eggenwaldweg, nördlich Johannesgasse und
Rumer Straße, Moserfeld/Exerzierweg
Süd sowie landwirtschaftliche Teilwidmungen am Exerzierweg (als teilweise oder
gänzliche Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. AL - F1, Nr. AL - F6, Nr.
AL - F8, Nr. AL - F30, Nr. AL - F36) gemäß § 36 Abs. 2 sowie § 111 Abs. 4 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2011
wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.