Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-12072012.pdf

- S.13

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41.
41.1

Einbringung von dringenden Anträgen
I OEF 63/2012
Sozialer Wohnbau, Erhebung der
städtischen Grundstücke (GRin
Dr.in Pokorny-Reitter)

Der Gemeinderat möge beschließen:
Im Arbeitsübereinkommen der Innsbrucker
Koalition ist im Kapitel WOHNEN folgendes vereinbart:
Im Rahmen einer Offensive sozialen
Wohnbaus 2.000 neue geförderte Wohnungen schaffen mit einer bedarfsgerechten Aufteilung, jedoch jedenfalls mit dem
Schwerpunkt auf Mietwohnungen (mit
einem Mindestausmaß von 60 %).
Um dieses Ziel erreichen zu können, ist es
vordringlich notwendig zu erheben, welche
städtischen Grundstücke sich für den sozialen Wohnbau eignen, welche Kapazitäten und Rahmenbedingungen sie bieten
und in welchem zeitlichen Horizont die
Grundstücke dem sozialen Wohnbau zur
Verfügung gestellt werden können.

41.2

I-OEF 64/2012
Wohnbauförderung, grundlegende Änderung des derzeitigen
Systems (GRin Dr.in PokornyReitter)

Der Gemeinderat möge beschließen:
Frau Bürgermeisterin wird ersucht, mit
dem Land Tirol Gespräche aufzunehmen,
um das System der Wohnbauförderung
mit folgender Zielsetzung grundlegend zu
ändern:
Die Mietzinsentwicklung bei wohnbaugeförderten Wohnungen soll kontinuierlich
sein (über die Laufzeit des Wohnbauförderungsdarlehens) und nicht von hohen
Sprüngen in mehrjährigem Abstand bedingt durch die Modalitäten der Wohnbauförderung -gekennzeichnet sein.
Die Änderung der Wohnbauförderung sollte beinhalten: Der Annuitätenzuschuss mit
seinem teilweisen und gänzlichen Entfall
nach sieben bzw. zwölf Jahren wird zu
Gunsten eines höheren Darlehens pro
Quadratmeter gefördertem Wohnbau aufgelassen.

Frau Bürgermeisterin wird ersucht, der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, einen Auftrag zur Erhebung dieser städtischen Grundstücke zu
geben und dem Gemeinderat zur Diskussion vorzulegen, wobei ein Zeitraum von
einem halben Jahr anzustreben ist.

Die Erhöhung bei der Rückzahlung des
Wohnbauförderungsdarlehens erfolgt kontinuierlich und nicht in mehrjährigen
Sprüngen, sofern nicht überhaupt von Beginn der Laufzeit an eine gleich bleibende
Darlehensrückzahlung möglich ist

Dr.in Pokorny-Reitter, Grünbacher, Eberl,
Reisecker, Pechlaner und Buchacher, alle
e. h.

Auch bei bereits besiedelten, noch geförderten Wohnbauten möge geprüft werden,
ob und wie eine kontinuierliche Entwicklung im oben beschriebenen Sinn möglich
ist. Denn spätestens mit dem gänzlichen
Wegfall des Annuitätenzuschusses nach
zwölf Jahren ist in den meisten Fällen die
Miete kaum mehr zu bezahlen.

Mehrheitsbeschluss (gegen TSB;
1 Stimmen):
Dem von GRin Dr.in Pokorny-Reitter und
Mitunterzeichnerinnen sowie Mitunterzeichnern eingebrachten dringenden Antrag wird die Dringlichkeit zuerkannt.

Dr.in Pokorny-Reitter, Mag.a Oppitz-Plörer
und Mag.a Schwarzl, alle e. h.
Beschluss (einstimmig):

Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Dr.in Pokorny-Reitter und
Mitunterzeichnerinnen sowie Mitunterzeichnern eingebrachte dringende Antrag
wird dem Inhalte nach angenommen.

GR-Sitzung 12.7.2012

Dem von GRin Dr.in Pokorny-Reitter und
Mitunterzeichnerinnen eingebrachten Antrag wird die Dringlichkeit zuerkannt.