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Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-13122012.pdf

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7.

2.

Die der Stadt Innsbruck durch die Ablösen für das Bauverbot und Arrondierungen entstandenen Kosten sowie
der Wert der eingebrachten städtischen Fläche sind der Beitrag der
Stadt Innsbruck zur Realisierung des
Neubaues des Management Center
Innsbruck (MCI) laut Variante C1 zur
Realisierung des Masterplanes (Henke & Schreieck Architekten 2008).

4.

Regional- und Straßenbahnsystem für den Tiroler Zentralraum:
- Beauftragung Etappen 1 und 2
- Betriebskonzept
- Syndikatsvertrag zwischen
Stadt Innsbruck, Land Tirol und
Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB) AG
- Steuerlicher Querverbund - Ersatzzahlung Land Tirol

I-Präs 608e/2012
Entwurf einer Hundesteuerordnung 2013 für die Stadt Innsbruck

Beschluss (einstimmig):

Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI, FPÖ;
5 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 12.12.2012:
1.

Der Bericht der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB) einschließlich aktualisierter Kostenschätzung für das Gesamtprojekt wird zustimmend zur
Kenntnis genommen.

2.

Die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) wird mit
der Projektleitung und mit der Projektabwicklung Etappe 1 und 2 beauftragt.

3.

Die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) wird, in
enger Abstimmung mit den städtischen Dienststellen, mit der Durchführung des Konzessionsverfahrens,
des UVP-Verfahrens sowie der Funktionsplanung einschließlich Detailplanung für das Gesamtprojekt beauftragt.

4.

Die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) wird
ermächtigt, den Beschaffungsvorgang
für zehn Fahrzeuge der Linie "O" und
zwölf Fahrzeuge der Regionalbahn
durchzuführen und die Vergabemodalitäten abzuwickeln.

5.

Die Stadt Innsbruck genehmigt als
Gesellschafter der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB) vorliegendes Betriebskonzept unter Verzicht auf den 3. Ast
Karl-Innerebner-Straße und einem tagesdurchgängigen 7,5 Minuten-Takt

Antrag des Stadtsenates vom 6.12.2012:
Beiliegender Entwurf einer Hundesteuerordnung 2013 für die Stadt Innsbruck wird
beschlossen.
3.

I-RA 959/2012 SAG
Antrag auf Exkamerierung des
städtischen Grundstückes
Nr. 1056/5, vorgetragen in
EZ 3280, und des städtischen
Grundstückes Nr. 3667/3, vorgetragen in EZ 1150, beide KG Hötting (Karl-Innerebner-Straße)

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 14.11.2012:
Dem Antrag der Mag.-Abt. III, Tiefbau, auf
Exkamerierung des Grundstückes
Nr. 1056/5 in EZ 3280 und des Grundstückes Nr. 3667/3 in EZ 1150, beide KG
Hötting, wird zugestimmt.

GR-Sitzung 13.12.2012

IV 10527/2012