Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-14072011.pdf
- S.10
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20.
Subventionsanträge Ausschusses für Soziales und Gesundheit
für den Bereich "Gesundheit"
Beschluss (einstimmig):
(teilweise als Änderung des Allgemeinen
Bebauungsplanes Nr. HW - B5 und des
Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HW B5/1), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011,
wird beschlossen.
Antrag des Ausschusses für Soziales und
Gesundheit vom 14.6.2011:
Der Subventionsantrag des Ausschusses
für Soziales und Gesundheit für den Bereich "Gesundheit" wird gemäß Beilage
genehmigt.
21.
Subventionsanträge des Sportausschusses für den Bereich
"Sport"
24.
III 6520/2011
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. MÜ - Ö25, Mühlau, Bereich
zwischen Wurmbachweg und
Kirchgasse (als Änderung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002 {ÖROKO}), gemäß
§ 32 TROG 2011
Beschluss (einstimmig):
Beschluss (einstimmig):
Anträge des Sportausschusses vom
28.6.2011:
Antrag des Bauausschusses vom
30.6.2011:
Die Subventionsanträge des Sportausschusses für den Bereich "Sport", werden
gemäß Beilage genehmigt
Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. MÜ - Ö25, Mühlau, Bereich zwischen
Wurmbachweg und Kirchgasse (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002 {ÖROKO}), gemäß § 32
TROG 2011, wird beschlossen.
22.
Verkehrsmaßnahmen
Beschluss (einstimmig):
Anträge des Verkehrsausschusses vom
4.7.2011:
Die beantragten Verkehrsmaßnahmen
werden gemäß Beilage genehmigt.
23.
III 6519/2011
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HW - B5/7, Hötting-West, Bereich der Wegverbindung zwischen Schneeburggasse und
Hörtnaglstraße (teilweise als Änderung des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. HW - B5 und des
Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. HW - B5/1), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2011
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
30.6.2011:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. HW - B5/7, Hötting-West,
Bereich der Wegverbindung zwischen
Schneeburggasse und Hörtnaglstraße
GR-Sitzung 14.7.2011
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) gefasst, wobei
dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder
Stelle abgegeben wird.