Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-14102010.pdf
- S.41
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wicklung von 25 festgelegten Aktien (internationale „Blue-Chips“, d.s.
Aktien bekannter, großer, umsatzstarker börsennotierter Unternehmungen) abhängig war, erhielt. Für den jährlichen Kupon war eine
Mindestverzinsung von 1 % p.a. vorgesehen, wobei je nach Entwicklung der Aktienkurse eine Chance auf 3 % p.a., 6 % p.a. bzw. 9 % p.a.
Verzinsung bestand.
Garantieprodukt I –
Performance
Im ersten Jahr konnte mit dieser Veranlagung ein Zinsertrag von 3 %
p.a. lukriert werden, während in den restlichen Jahren die jeweilige
1 %ige Mindestverzinsung schlagend wurde. Über die Gesamtlaufzeit
erzielte dieses Produkt eine Jahresrendite in Höhe von 1,16 % p.a.
Garantieprodukt II –
Funktionsweise
Das Garantieprodukt II wurde im Juli 2007 (Laufzeit von 02.07.2007 bis
01.07.2013) mit einem Nominale von € 300.000,00 (zzgl. 1 % Ausgabeaufschlag als Kaufnebenkosten) erworben. Dieses Produkt ist ebenfalls mit einer 100 %igen Kapitalgarantie am Laufzeitende und einem
jährlichen Kupon, dessen Höhe von der Entwicklung von 20 festgelegten Aktien (internationale Unternehmungen, die auf alternative Energien setzen) bestimmt wird, ausgestattet. Die Mindestverzinsung liegt
bei 3 % p.a. bzw. besteht abhängig von der jeweiligen Aktienkursentwicklung die Chance auf 5 % p.a. bzw. 10 % p.a.
Garantieprodukt II –
bisherige Performance
Anlässlich der vergangenen beiden Kupontermine im Juli 2008 und
2009 gelangte die jeweilige Mindestverzinsung in Höhe von 3 % p.a.
zur Anwendung.
Vergleich der erzielten
Veranlagungsergebnisse
mit einer alternativen
risikofreien Anlage
Im Vergleich zu einer allfälligen alternativen Veranlagung auf einem
Sparbuch bzw. Festgeldkonto (unter der nach Meinung der Kontrollabteilung realistischen Annahme einer Verzinsung zu 3-M-Euribor abzgl.
1/8 %) bewertete die Kontrollabteilung die erzielten Veranlagungsergebnisse der Garantieprodukte I und II wie folgt:
Während für das Garantieprodukt I die Performance im ersten Jahr
im Vergleich zur Entwicklung der alternativen Veranlagung noch zufrieden stellend war, waren die Zinserträge für die folgenden Kuponperioden mit dem 1 %igen Mindestkupon mager. Erst ab dem
III. Quartal 2009 wäre die Verzinsung der beschriebenen Veranlagungsalternative unter 1 % p.a. gelegen, zuvor ständig darüber.
Für die erste Kuponauszahlung des Garantieproduktes II im Juli
2008 lag der Mindestkupon im Ausmaß von 3 % p.a. deutlich unter
der angenommenen Festgeld- bzw. Sparbuchverzinsung. Ab dem
IV. Quartal 2008 ist das Geldmarktzinsniveau jedoch deutlich gesunken. Aufgrund dieser Entwicklung bewirkt der Mindestkupon aktuell eine im Vergleich zur dargestellten Veranlagungsalternative
durchaus attraktive Verzinsung.
AR-Beschlüsse
anlässlich des Kaufes
der Garantieprodukte –
Empfehlung
Zl. KA-05050/2010
Eine Befassung des AR anlässlich des Kaufes der Garantieprodukte war
nicht aktenkundig. Die Kontrollabteilung erinnerte in diesem Zusammenhang an § 11 Abs. 18 lit. d des Gesellschaftsvertrages, wonach sich
der Geschäftsführer verpflichtet, für Investitionen im Anlagevermögen
bei Vorliegen bestimmter betraglicher Grenzen die Zustimmung des AR
einzuholen. Die Empfehlung der Kontrollabteilung, auf diesen Umstand
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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