Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-14102010.pdf
- S.77
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Gesamter Text dieser Seite:
Zl. KA-07305/2010
BERICHT ÜBER DIE BELEGKONTROLLEN
DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK
II. QUARTAL 2010
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck, II. Quartal 2010 vom 2.9.2010 eingehend behandelt
und erstattet mit Datum vom 28.9.2010 dem Gemeinderat folgenden
Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 2.9.2010, Zl. KA-07305/2010, ist
allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat
oder in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat
einzusehen, verwiesen.
1 Vorbemerkungen
Prüfungskompetenz,
Prüfungsinhalt
Von der Kontrollabteilung wird gem. § 74 Abs. 2 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 jahresdurchgängig Einsicht in die bei
der Stadtbuchhaltung befindlichen Einnahme- bzw. Auszahlungs(allenfalls auch Berichtigungs-)anordnungen samt den dazugehörigen
Belegen genommen. Weiters wirkten Vertreter der Kontrollabteilung an
Haftbrieffreigaben vornehmlich im Baubereich mit. Im Rahmen dieser
Kontrolle wird auf den effizienten Einsatz von öffentlichen Mitteln im
Magistratsbereich nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit ein verstärktes Augenmerk gelegt.
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bericht wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer Geschlechtsform formuliert und gelten gleichermaßen für Frauen und
Männer.
Anhörungsverfahren
Das gem. § 52 Abs. 2 der MGO festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Einnahme- und Auszahlungsvorgänge
Leistungszeitraum bei
Werkverträgen
Bei zwei Abrechnungen von geleisteten Arbeiten auf Werkvertragsbasis
für die Datenbank des Stadtarchivs - Stadtmuseums betreffend die Monate Jänner und Feber 2010 stellte die Kontrollabteilung im Zuge der
Durchsicht der Werkverträge fest, dass für beide Vereinbarungen ein
Leistungszeitraum von 1.7.2008 bis 30.9.2008 festgelegt wurde und die
Verträge mit Datum 1.7.2008 unterfertigt worden waren.
Auf die entsprechende Rückfrage der Kontrollabteilung teilte der zuständige Referent mit, dass die betreffende Arbeitnehmerin jährlich
regelmäßig mit diversen Arbeiten beauftragt wird und in diesem Fall
offenbar irrtümlich ein alter Werkvertrag herangezogen wurde.
Zl. KA-07305/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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