Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-14102010.pdf
- S.79
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Wenngleich die konkreten Auszahlungen richtigerweise auf das Geschäftskonto der ISD vorgenommen worden sind, empfahl die Kontrollabteilung, aus formalen Gründen künftig als Zahlungsempfänger auch
die ISD auszuweisen und im städt. Buchhaltungsprogramm die bei der
ISD-Gastronomie Dienstleistungs GmbH erfassten Kontodaten entsprechend zu berichtigen. Das Amt für Kinder- und Jugendbetreuung teilte
im Anhörungsverfahren dazu mit, dass der Empfehlung der Kontrollabteilung Folge geleistet wurde.
Restaurantrechnung –
Vermerk Zweck und
Teilnehmerkreis
Beanstandet wurde eine Restaurantrechnung des Referates Stadtarchiv
– Stadtmuseum des Amtes für Kultur in Höhe von brutto € 443,20, wobei aus den Rechnungsunterlagen weder die konkrete Veranstaltung
noch der Teilnehmerkreis hervorging. Diese Informationen wurden der
Kontrollabteilung auf deren Rückfrage nachträglich mitgeteilt und konnte der Bezug zur Stadt Innsbruck somit nachgewiesen werden.
Die Kontrollabteilung empfahl aus Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit, künftig jedenfalls den Vermerk von Zweck und Teilnehmerkreis auf Konsumationsrechnungen anzugeben, was in der dazu
abgegebenen Stellungnahme zugesagt worden ist.
Abrechnung und Verbuchung von Park-und
Mautgebühren
Die Prüfung einer Auszahlungsanordnung im Zusammenhang mit der
Abrechnung von Park- und Mautgebühren im Rahmen von durchgeführten Dienstfahrten hat ergeben, dass auch zwei Belege vom September und Oktober 2009 abgerechnet worden sind. Auch wenn es
sich dabei um relativ kleine Beträge gehandelt hat, empfahl die Kontrollabteilung, derartige Ausgaben analog den vom Amt für Personalwesen herausgegebenen Richtlinien bis zum Ende des dritten Kalendermonats geltend zu machen.
In der Stellungnahme teilte die betroffene Dienststelle mit, dass die
Beträge über das Jahr verteilt anfallen und im Einzelfall sehr gering
wären. Zur Vereinfachung der Abrechnung werden mehrere Belege
gesammelt und gemeinsam abgerechnet.
Darüber hinaus bemängelte die Kontrollabteilung, dass die Parkgebühren für eine Tiefgarage auf der Vp. 1/050310-700000 – Mietzinse und
die Mautgebühren zu Lasten der Vp. 1/050310-711000 – Öffentl. Abgaben-Gebühren gem. FAG gebucht worden sind und empfahl, für derartige, im Zusammenhang mit einer Dienstfahrt stehende Ausgaben die
dafür vorgesehene Vp. 1/050310-560000 – Reisegebühren heranzuziehen.
Die Umsetzung dieser Empfehlung wurde im Rahmen des Anhörungsverfahrens zugesichert.
Zl. KA-07305/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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