Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-15072010.pdf
- S.4
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14.
Zl. III-7865/2010
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F37, Arzl, Teilfläche der Gpn. 301, KG Arzl (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F1, ZNr.
2533) (gem. § 36 Abs. 2 TROG
2006
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
6.7.2010:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F37, Arzl,
Teilfläche der Gpn. 301, KG Arzl (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. AL-F1, ZNr. 2533) (gem. § 36 Abs. 2
TROG 2006) wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser
Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden
ergänzenden Widmungen außer Kraft.
Bachlechnerstraße, Höttinger Au,
Layrstraße / Fischnalerstraße und Inn (als
teil-weise Änderung des Teilflächenwidmungsplanes Nr. HA-F1, ZNr. 2884;)
(gem. § 36 Abs. 1 und 2 sowie § 107
Abs.3 TROG 2006 wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser
Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden
ergänzenden Widmungen außer Kraft.
16.
Zl. III-9479/2010
Entwurf des Allgemeinen
Bebauungsplanes Nr. HA-B15,
Höttinger Au, Bereich zwischen
Höt-tinger Au, Layrstraße,
Fischnalerstraße und Bachlechner-straße (als Änderung der
Bebau-ungspläne Nr. 83/bi, ZNr.
3350 und 83/bh, ZNr. 3541) (gem.
§ 56 Abs. 1 TROG 2006)
Beschluss (einstimmig):
15.
Zl. III-9478/2010
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F32, KG Hötting,
Bereich Höttinger Au Ost zwischen Bachlechnerstraße, Höttinger Au, Layrstraße / Fischnalerstraße und Inn (als teil-weise
Änderung des Teilflächenwidmungsplanes Nr. HA-F1, ZNr.
2884;) (gem. § 36 Abs. 1 und 2
sowie § 107 Abs.3 TROG 2006
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
6.7.2010:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F32, KG Hötting,
Bereich Höttinger Au Ost zwischen
GR-Sitzung 15.7.2010
Antrag des Bauausschusses vom
6.7.2010:
Die Auflage des Entwurfes des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. HA-B15,
Höttinger Au, Bereich zwischen Höttinger
Au, Layrstraße, Fischnalerstraße und
Bachlechnerstraße (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. 83/bi, ZNr. 3350 und
83/bh, ZNr. 3541) (gem. § 56 Abs. 1
TROG 2006) wird beschlossen.