Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-15122011.pdf
- S.16
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35.11 I-OEF 203/2011
Karl-Innereber-Straße, Optimierung der vorhandenen Haltebucht vor der Wertstoffsammelinsel samt Ein- und Ausstieg zur
Volksschule Allerheiligen (GR
Weiskopf)
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, die
zuständigen Ämter des Stadtmagistrates
Innsbruck mit der Optimierung der "Haltebucht - Karl-Innerebner-Straße" unterhalb
der Volksschule Allerheiligen zu beauftragen.
Dabei soll der Haltebereich, welcher von
vielen Eltern zur Begleitung ihrer Kinder
von und zur Volksschule Allerheiligen genutzt wird, sicherer gestaltet werden, indem die Haltefläche Richtung Westen, innerhalb des Bereichs der Sammel- und
Recyclinginsel, verlängert werden soll.
Auch eine Verbreiterung zum sichereren
Ein- und Ausstieg - nicht nur für den
Schulzugang, sondern auch zur Sammelund Recyclinginsel selbst - soll erfolgen.
Weiskopf, Federspiel und Haager, alle
e. h.
Beschluss (einstimmig):
Dem von GR Weiskopf eingebrachten
dringenden Antrag wird die Dringlichkeit
zuerkannt.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Weiskopf eingebrachte dringende Antrag wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.
35.12 I-OEF 204/2011
Widmung der Zufahrtsstraße zu
den Gebäuden Tiergartenstraße
110, 112, 114, 116, 118, 104, 106
und 108 als Wohnstraße (GR
Mag. Krackl)
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Verkehrsausschuss wird beauftragt,
eine Verordnung zur Widmung der Zufahrtsstraße zu den Gebäuden der TierGR-Sitzung 15.12.2011
gartenstraße Nrn. 110, 112, 114, 116, 118,
104, 106 und 108 als Wohnstraße gemäß
§ 76 b zu prüfen und gegebenenfalls vorzubereiten.
Mag. Krackl, Abenthum, Hafele, LadurnerKeuschnigg, Mag.a Mayr, Mag.a OppitzPlörer, Dr. Schuchter und Schuster,
alle e. h.
Beschluss (einstimmig; bei Stimmenthaltung von GR Haller):
Dem von GR Mag. Krackl eingebrachten
dringenden Antrag wird die Dringlichkeit
zuerkannt.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Mag. Krackl eingebrachte
dringende Antrag wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.