Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-15122011.pdf
- S.3
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8.
I-RA 761/2010
Jahren das Wohnhaus zumindest in
der Form eines Rohbaus fertig gestellt haben, so steht der Stadt Innsbruck ein Wiederkaufsrecht zu.
Stadtgemeinde Innsbruck, Verkauf einer zirka 689 m2 großen
Teilfläche aus den städtischen
Grundstücken 1500/5, 1500/8
und 4180/1, alle vorgetragen in
EZ 292, Grundbuch 82006 Westendorf, an Steinbacher Kathrin
zur Errichtung eines Eigenwohnheimes, Wegabtretung an
die Gemeinde Westendorf
Daraus ist die Stadt Innsbruck berechtigt und die Käuferin verpflichtet,
das Grundstück wieder zu kaufen
bzw. zu verkaufen und zwar zu einem
Preis, welcher in der nicht öffentlichen
Sitzung referiert wird, zuzüglich der
bis dorthin eingetretenen Wertsteigerung.
Beschluss (einstimmig):
Als Wertmesser für die Berechnung
gilt der Verbraucherpreisindex 2005
unter Zugrundelegung der Indexzahl
von Jänner 2012. Sollte zu diesem
Zeitpunkt ein Rohbau bereits errichtet
sein, so ist dieser zu den von der
Käuferin nachzuweisenden Herstellungskosten abzugelten.
Antrag des Stadtsenates vom 7.12.2011:
1.
Verkauf an Steinbacher Kathrin:
Unter der aufschiebenden Bedingung
einer Umwidmung durch die Gemeinde Westendorf in Bauland verkauft
die Stadt Innsbruck an Kathrin Steinbacher eine zirka 689 m2 große Teilfläche aus den städtischen Grundstücken 1500/5, 1500/8 und 4180/1, alle
vorgetragen in EZ 292, Grundbuch 82006 Westendorf, gemäß der
vorläufigen Vermessungsurkunde des
Zivilgeometers Dipl.-Ing. Georg Rieser, GZ 39 058/08 zu nachstehenden
Konditionen:
1.4 Die Kosten der Vermessung und der
Vertragsabwicklung einschließlich aller dabei zur Vorschreibung gelangenden öffentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren trägt die Käuferin.
2.
Im Zusammenhang mit der von der
Stadtgemeinde Innsbruck, gemeinsam mit der Käuferin zu beantragende Umwidmung übereignet die Stadt
Innsbruck, die in der Natur auf städtischem Grundstück befindliche Weganlage im Ausmaß von insgesamt
1.230 m2 (gemäß den Vermessungsplänen des Zivilgeometers Dipl.Ing. Georg Rieser, GZ 39058/08 und
36 862/04 B4) dann an die Gemeinde
Westendorf, wenn die Umwidmung
des Kaufgrundstückes für Kathrin
Steinbacher rechtskräftig in Bauland
abgeschlossen ist.
1.1 Der Kaufpreis wird in der nicht öffentlichen Sitzung referiert. Er ist zur Hälfte bei Vertragsunterfertigung und zur
anderen Hälfte bei grundbücherlicher
Durchführung zur Zahlung fällig.
1.2 Die Käuferin verpflichtet sich, das
Kaufgrundstück durch Errichtung eines Eigenwohnheimes in Form eines
ständigen ordentlichen Wohnsitzes
selbst und für ihre Familie zu nutzen.
Sie ist berechtigt, das Grundstück und
das darauf zu errichtende Haus an
eines ihrer Kinder zu übereignen
(durch Kauf oder Schenkung).
Für alle anderen Übertragungsarten
steht der Stadt Innsbruck ausdrücklich ein Vorkaufsrecht zu, welches
grundbücherlich sichergestellt wird.
1.3 Weiters verpflichtet sich die Käuferin,
innerhalb eines Zeitraumes von sieben Jahren, beginnend mit 1.1.2012,
ein Eigenwohnheim im Sinne des
Punktes 1.2 zu errichten. Sollte die
Käuferin nicht innerhalb von sieben
GR-Sitzung 15.12.2011
Wegabtretung an die Gemeinde Westendorf:
3.
Mit der diesbezüglichen Abwicklung
beider Rechtsgeschäftes wird die
Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, beauftragt. Dieses wird im Übrigen ermächtigt, alle zur Umsetzung
dieses Beschlusses notwendigen
rechtlichen Schritte bis zur grundbücherlichen Durchführung vorzunehmen.