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Jahr: 2011

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-15122011.pdf

- S.35

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Diesbezüglich wies die Kontrollabteilung darauf hin, dass in den ihr in
diesem Zusammenhang vorgelegten Unterlagen nicht dokumentiert ist,
inwiefern auf die o.a. Kriterien Bedacht genommen worden ist.
Vorgangsweise

Die Vorgangsweise bei der Neuvergabe der Möslalm aus Anlass des
mit 31. Dezember 2010 ausgelaufenen Pachtverhältnisses präsentierte
sich nun in der Weise, dass das Amt für Land- und Forstwirtschaft mittels Inseratenschaltung (Innsbruck informiert, Tiroler Bauernzeitung)
eine Ausschreibung der Pacht durchgeführt hat, in deren Rahmen neben dem bisherigen Pächter zwei weitere Interessenten ein Angebot
abgegeben haben. Von einem der Bewerber wurde dabei mit € 15,0
Tsd. netto ein rd. 3 ½ mal so hoher Pachtzins als bisher lukriert geboten. Trotzdem erhielt wiederum der bisherige Pächter zu einem Jahresnettopachtzins von € 4,3 Tsd. den Zuschlag, was insofern beme rkenswert erscheint, als der valorisierte Jahrespachtschilling zuletzt
(2010) € 4.353,66 net to betrug. Die Kontrollabteilung bemängelte in
diesem Zusammenhang neben der fehlenden Dokumentation über die
der Pachtzinsbildung zugrunde gelegten Faktoren auch den Umstand,
dass das geschilderte Procedere der seinerzeit von den involvierten
Dienststellen bei der Neu- bzw. Wiedervergabe von Almpachten zugesagten Vorgangsweise widerspricht.
Im Anhörungsverfahren hat das Amt für Land- und Forstwirtschaft bestätigt, dass, obwohl mehrere Interessenten vorhanden gewesen seien,
lediglich drei ihr Interesse schriftlich bekundet hätten. Die Rahmenbedingungen seien bekannt gewesen, die abschließenden Verhandlungen habe der zuständige Amtsführende geführt. Soweit dem Amt bekannt sei, hätten die weiteren Interessenten zurückgezogen, so dass
nur mehr der derzeitige Pächter übrig geblieben sei.
Die Kontrollabteilung wandte diesbezüglich ein, dass dieser Umstand in
der vom Amt für Land- und Forstwirtschaft erstellten Vorlage an
den Stadtsenat (vom 4. November 2010, Zl. III-8.808/2010 bzw.
III-8.809/2010) nicht angeführt worden ist.
Weiters wies das Amt für Land- und Forstwirtschaft auf die folgende im
Antrag an den StS vom 4. November 2010 im Zusammenhang mit den
Pachtverlängerungen Höttinger Alm und Möslalm verfertigte Textpassage hin:
„Die weiteren Gespräche und Verhandlungen mit den einzelnen Interessenten
wurden von Ihnen, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, durchgeführt; die
bestehenden Pachtverträge wurden in einzelnen Punkten aufgrund geänderter
Verhältnisse den derzeitigen Gegebenheiten angepasst. So wurde z.B. im
Pachtvertrag Möslalm die Verpflichtung der Wartung der UV-Anlage bzw. der
Abwasserreinigungsanlage aufgenommen. Auch die Bestimmungen, wonach
ein Teil der Alpsförderungen (50 %) an die Stadt zur Erhaltung der Alpsgebäude abzuführen ist, wurde – in Anlehnung an ähnliche Bestimmungen der
Pachtverträge auf den anderen städt. Almen – ergänzt.“

Daraus ergäben sich resultierend aus den diversen Wartungsverpflichtungen (UV-Anlage, Kläranlage, E-Werk, Wasserprobe) zusätzliche
Kosten für den Pächter von ca. € 1.100,00 jährlich; der städt. Anteil der
Alpsförderung betrage voraussichtlich € 8.000,00 (die Höhe der Alp s…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-09585/2011

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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