Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-15122011.pdf

- S.58

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Betrag bilde auch die Basis für die Stadtsenatsvorlage. Ausgehend
vom erzielten Ergebnis der Verhandlungsrunde am 12.03.2010 errechnet sich als Honorar also ein Betrag von € 4,00 pro m².
Da Herr Dipl. Ing. Pertl in der Aktendokumentation formal nicht in Erscheinung getreten ist, war für die Kontrollabteilung nicht beurteilbar, in
welcher Funktion Herr Dipl. Ing. Pertl an den Verhandlungen zur
Grundstückstransaktion Rossau-Süd teilgenommen hat. Es ergab sich
auch kein Hinweis darauf, dass für den Fall des Zustandekommens des
Grundstücksgeschäftes ein Honorar anfallen würde.
Einpreisung des
Honorars in den
Kaufpreis –
Empfehlung

Zur Einpreisung eines Honorars in den Kaufpreis vertritt die Kontrollabteilung grundsätzlich die Meinung, dass dies in Hinkunft aus Gründen
der Transparenz und Nachvollziehbarkeit vermieden werden sollte.
Weiters gab die Kontrollabteilung zu bedenken, dass mit dem Kauf der
Grundstücksflächen von Frau Wittauer im Bereich Rossau-Süd zum
Preis von € 270,00 pro m ² eine gewisse Signalwirkung für allfällige
künftige beabsichtigte Liegenschaftstransaktionen auf diesem Areal
gesetzt worden ist. Sollten verkaufsbereite Liegenschaftseigentümer
als künftigen Verhandlungsrichtwert den mit Frau Wittauer vereinbarten
Kaufpreis ansetzen, müsste bei etwaigen Liegenschaftstransaktionen
ein anteiliges Honorar mitbezahlt werden. Im Nachvollzug betrachtet
hält die Kontrollabteilung die Einrechnung eines Honorars in den Kaufpreis aus verhandlungstaktischer Sicht für die Zukunft als problematisch. Die Kontrollabteilung empfahl deshalb, allfällige Honorarzahlungen künftig im Wege einer separaten Rechnungslegung zu bewerkstelligen.
Die MA I – Amt für Präsidialangelegenheiten – Referat Liegenschaftsangelegenheiten sagte in der erstatteten Stellungnahme zu, dass allfällige künftig entstehende Honorarzahlungen im Wege einer separaten
Rechnungslegung abgewickelt werden würden.
5.6 Kaufabwicklung

Kaufvertrag

Der Kaufvertrag über die Grundstücksflächen im Ausmaß von
24.726 m² wurde per 08.04.2010 (samt Zusatzvereinbarung vom
26.05.2010/09.06.2010 sowie Nachtrag vom 31.07.2010/17.08.2010)
unterfertigt.

Kaufpreis

Im Rahmen dieser Vertragsgrundlagen wurde ein Kaufpreis von
€ 270,00 pro m², sohin insgesamt € 6.676.020,00 vereinbart.

Einverleibung
Eigentumsrecht

Seit der Einverleibung des Eigentumsrechtes für die Stadt Innsbruck
werden die Kaufgrundstücke in der EZ 1354 GB 81102 Amras geführt.
5.7 Zwischenzeitlich beschlossene Tauschgeschäfte

Grundtausch

Mit Beschlüssen des Gemeinderates vom 19.05.2011 und 22.09.2011
wurde einem Grundtausch mit zwei Eigentümern für die Realisierung
des Projektes „Ausbau und Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 in der
Philippine-Welser-Straße“ zugestimmt. Konkret wurden von der Stadt

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Zl. KA-08641/2011

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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