Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-15122011.pdf
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auch die Stadtsenatsvorlage eine andere gewesen.
2.
Der Aufsichtsrat der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) wird
ersucht, den Grundstückskauf Geyrstraße auf die Frage hin zu prüfen,
wie es zur Zahlung von € 33.725,-- an
die AP Immobilienberatung GesmbH,
gekommen ist (Entscheidungsprozess).
Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses wird zur Kenntnis genommen.
23.
Subventionsanträge des Sportausschusses für den Bereich
"Sport"
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Sportausschusses vom
6.12.2011:
Die Subventionsanträge des Sportausschusses für den Bereich "Sport" werden
gemäß Beilage genehmigt.
24.
Subventionsanträge des Ausschusses für Wirtschaft und
Tourismus für den Bereich
"Wirtschaft"
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Wirtschaft
und Tourismus vom 21.11.2011:
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Wirtschaft und Tourismus für den Bereich "Wirtschaft" werden gemäß Beilage
genehmigt.
25.
Verkehrsmaßnahmen
Beschluss Punkte 1., 2. und 3. (einstimmig):
Mehrheitsbeschluss Punkt 4. (gegen
7 GRÜNE; 7 Stimmen):
Antrag des Verkehrsausschusses vom
5.12.2011:
Die beantragten Verkehrsmaßnahmen
werden gemäß Beilage genehmigt.
GR-Sitzung 15.12.2011
26.
III 2690/2011
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. WI - B14, Wilten, Bereich Pater-Reinisch-Weg Nrn. 3 bis 11,
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011,
2. Entwurf
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
1.12.2011:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. WI - B14, Wilten, Bereich
Pater-Reinisch-Weg Nrn. 3 bis 11, gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2011, 2. Entwurf, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Die Auflagefrist wird gemäß § 65 Abs. 3
Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) auf
zwei Wochen herabgesetzt.
27.
III 10721/2011
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F41, Arzl, Bereich
Arzler Straße Nrn. 11 bis 25 (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/gs), gemäß
§ 36 TROG 2011
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
1.12.2011:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F41, Arzl, Bereich Arzler Straße Nrn. 11 bis 25 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. 80/gs), gemäß § 36 TROG 2011, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss
jedoch erst dann rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stel-