Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-16052013.pdf

- S.18

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ATM darauf geeinigt, die bisher geleisteten Vorarbeiten und die im
Rahmen dieses Projektes erhaltenen Erfahrungen der AAG zu verkaufen.
Kaufpreis

Der Kaufpreis hat sich auf netto rd. € 1,8 Mio. belaufen. Diesbezüglich
konnte einem Aktenvermerk entnommen werden, dass die ATM die ihr
gegenüber der AAG zustehende Kaufpreisforderung (rd. € 0,9 Mio.) der
IKB AG abgetreten hat.
4.5 Pachtvertrag zwischen Stadt Innsbruck,
IKB AG und AAG vom 11.03.2005

Bestandrecht AAG

Da angedacht war, auf einem Teil der von der Stadt Innsbruck im
Ahrental angemieteten Flächen eine MBA zu errichten, haben sich im
Jahr 2005 die Stadt Innsbruck, die IKB AG und die AAG darauf geeinigt, die ursprüngliche zwischen der Stadt Innsbruck und der IKB AG
im Jahr 2000 abgeschlossene Bestandvereinbarung zu adaptieren.
Infolgedessen wurde das Pachtverhältnis der Stadt Innsbruck mit der
IKB AG bezüglich der für dieses Projekt erforderlichen Flächen beendet
und waren die in Rede stehenden Flächen von der Stadt Innsbruck der
AAG in Unterbestand gegeben worden. Der Beginn des Pachtverhältnisses wurde mit dem Start der Bauarbeiten für die MBA und das Ende
mit 30.09.2020 festgesetzt.

Änderung
Flächenausmaß

Da das Projekt der Errichtung einer MBA durch den Bau einer MA ersetzt worden ist, verringerte sich (u.a. durch den Entfall der Nachrotte)
das ursprünglich vorgesehene Flächenausmaß von 49.744 m² auf
20.338 m².

Pachtzins

Gemäß den Bestimmungen des Pachtvertrages vom 11.03.2005 war
die AAG ab diesem Zeitpunkt Zahlungspflichtiger für eine Teilfläche der
Deponie Ahrental und wurde ihr erstmalig für den Zeitraum vom
09.07.2009 bis 31.03.2010 ein Pachtzins in der Höhe von brutto
€ 74.124,10 vorgeschrieben.
4.6 „Lieferverträge“ (Entwurf)

Abschluss
„Lieferverträge“

Um zu vermeiden, dass die „ordnungsgemäße Abfallentsorgung im
Stadtgebiet Innsbruck organisatorisch erschwert, unterbrochen oder
verzögert wird“ bzw. sollte die IKB AG aus irgendeinem Grund nicht
mehr in der Lage sein, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, war vorgesehen, die AAG auch von der Stadt Innsbruck mit
der Behandlung des gesamten eingesammelten Haus- und Sperrmülls
entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu beauftragen. Diesbezügliche Regelungen sind zwar in Form eines Entwurfes (11.04.2005) in
einem so genannten „Liefervertrag“ festgehalten worden, ein von beiden Vertragspartnern unterfertigtes Vertragswerk lag der Kontrollabteilung zum Prüfungszeitpunkt Jänner 2013 jedoch nicht vor.
Hierzu hat die AAG im Rahmen des Anhörungsverfahrens mitgeteilt,
dass der Abschluss von „Lieferverträgen“ als verzichtbar angesehen
werde, da zum einen die Vertragskette (Land – Stadt – IKB AG – AAG)
bereits geschlossen sei und zum anderen davon auszugehen wäre,
dass die Rest- und Sperrmüllbehandlung in Tirol auch künftig im Landesgesetz geregelt werden würde.

Zl. KA-10734/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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